Ich schicke den Hund in der Prüfung auch eigentlich nicht voraus, sondern zurück. Kann man dann sogar beim Gassi üben.
Das sollte so in 2 Monaten kein Problem sein.
Ich schicke den Hund in der Prüfung auch eigentlich nicht voraus, sondern zurück. Kann man dann sogar beim Gassi üben.
Das sollte so in 2 Monaten kein Problem sein.
Ich finde:
Ja
Ob für Prüfung oder nicht ist irrelevant
Man muss Spaß an Unterordnung haben und wollen,dass der Hund auch Spaß hat.
Und man braucht Ausdauer. Schnelle Erfolge erzielt man damit nicht, wenn man schon ne Zeit trainiert ärgert man sich vielleicht weil man eigentlich wieder ganz von vorne anfangen muss.
Wenn man dazu nicht bereit ist hilft es wenig.
Die Drahthaare (und andere ernstzunehmende Vollgebrauchsjagdhunde) die ich kenne (als Rettungshunde, nicht viele zugegeben) haben sich spätestens im Einsatz, im Dunkeln ohne menschliche Witterung im Suchgebiet von ihrer eigentlichen Aufgabe verabschiedet und sind ihrer genetischen Bestimmung nachgegangen.
Sporen an Pferdebäuchen
Ich stimme dir grundlegend beim Geschriebenen zu, nur diesen Punkt hier muss ich kurz raus nehmen.
Sporen waren nie dazu gedacht dass man sie volle Kanne rein kloppt oder die Bäuche damit blau und blutig tritt.
Sie sind dazu gedacht feinere Hilfengebungen zu ermöglichen. Sprich sollte man damit eigentlich nur tippen und nicht die Fersen rein hauen. ^^
Wenn man die auch vernünftig anwendet, sind die absolut nicht böse.
Ersetze Sporen durch Stachel.
Nicht meine Art der Argumentation aber für mich (mittlerweile) nachvollziehbar
Den Text den du meinst habe ich auch gelesen. Furchtbar. Zum Fremdschämen.
https://dserver.bundestag.de/brd/2021/0394-21B.pdf
U.a. Verbot von Stachelhalsbändern.
Längst überfällig?
Ich meine: verbieten kann man viel, solange niemand die Einhaltung der Gesetze kontrolliert.
Und was unseren Umgang mit Tierschutz angeht, fielen mir zunächst viel größere Probleme v.a. in der Nutztierhaltung ein.
(Und zwar nicht erst ab 2035+X)
War leider so zu befürchten.
Dann ist die einfachste Lösung ein Zaun, fertig.
Schade.
Darf ich mal die hier anwesenden Jäger fragen, wie es mit dem Befahren von Grünland in der Vegetationsphase und BuS aussieht - damit mein ich kein Not-Befahren, um z. B. ein geschossenes Tier zu bergen, sondern regelmäßiges Durchfahren von Grünland ohne Weg oder Fahrspur um von A nach B zu kommen???
Gibts da irgendwelche Regelungen zu, auf die ich mich im dringendst nötigen Gespräch beziehen kann?
BL ist Bayern, falls es da Unterschiede gibt.
Ich finde das total schräg. Wiese am Waldrand, auf der die Rehe gern ihre Kitze ablegen. Ich hatte schon die Vergrämungsstecken stehen, weil ich da einzäunen wollte, sie aber wieder entfernt, weil die Wetterlage es nicht zugelassen hat. Ich mach und tu, um Kitze und Kleinwild zu schonen und die fahren einfach durch fast hüfthohes Gras,
Vom Futterschaden mal abgesehen, nasses, plattgefahrenes Gras richtet sich leider nicht wieder auf, die Rinder fressen das so nicht.
gab es ein Gespräch? Das habe ich gerade zufällig gefunden und an deine bescheidene Situation denken müssen
viel Erfolg.
Wobei ich auch glaube, dass jemandem der sich so benimmt schwer auf freundliche Art beizukommen sein wird.
:/
ist es denn der Pächter selbst? Sonst würde ich den mal deswegen ansprechen ob er weiß was seine Begeher so treiben.
Evtl auch bei anderen Jagdgenossen nachfragen ob es da auch Probleme gibt.
Sowas macht man einfach nicht, aber einen konkreten Paragraphen wo das drin steht den man ihm um die Ohren hauen könnte und Ruhe ist wüsste ich nicht.
Gesunder Menschenverstand ist halt nicht für jeden das Maß der Dinge.
Auch für Jäger gilt die StVO.
Dann müsste ja gelten - wo kein Weg, da kein Auto.
Ich hab kein Problem, wenn die MAL da lang fahren, solange sie nicht wieder die einzige Arnika beim Kurzkehrt-Wenden zermörsern, auch nicht, wenn sie es aus irgendeiner Not heraus tun und ausserhalb der Vegetationszeit ists mir auch schnurz - aber man fährt doch auch nicht einfach durch ein Feld, nur weils die direkte Verbindung von A nach B wäre.
damit bezog ich mich auf das führen der Hunde vom Auto aus.
Meines Wissens ist Jagdschaden als schaden definiert,der Rahmen der Jagdausübung entsteht. Und wenn du ihn darauf ansprichst wird er sagen dass er im Rahmen der Jagdausübung ein Begehungsrecht (auch mit dem Auto) hat.
Ihm das verbieten zu wollen wird schwierig, der wird sich winden. Eher auf Einsicht hoffen würde ich sagen und wenn diese nicht vorhanden ist eben anfangen den Schaden geltend zu machen.
Dass das Verhalten unmöglich ist war für mich so selbstverständlich dass ich es nicht erwähnt habe.
Recht haben und Recht bekommen sind halt zweierlei.
Natürlich muss man es dulden wenn der Jäger die Wiese befährt. Im Normalfall passiert das aber nicht in einem wie hier beschriebenen Ausmaß sondern eben nur im "Notfall" und dann muss er für den angerichteten Schaden aufkommen.
"Der Jagdausübungsberechtigte ist berechtigt, alle Grundstücke des Jagdreviers – mit Ausnahme der befriedeten Bezirke (§ 6 BJG) – zur Ausübung der Jagd zu betreten („Wo ich jagen darf, da darf ich auch hingehen“). Er muss hierbei aber auf die Belange der Eigentümer und Nutzungsberechtigten Rücksicht nehmen, damit ihnen kein Schaden entsteht.
Dieses allgemeine Betretungsrecht steht außer dem Jagdausübungsberechtigten auch dem Jagdaufseher, den Jagdgästen und den angestellten Jägern zu."