Beiträge von SabineAC69

    Ja wenn man es kann.

    Das hat nicht unbedingt nur was mit können zu tun. Wenn Du einen Hund nicht direkt mit 8 Wochen kriegst, sondern später, wo er keinen Folgetrieb hat, dann kannst Du Dir den z.b. auch nicht mehr zu nutze machen. Und dazu kommt es auch sehr auf den Hund an. Es gibt Hunde, die vom Wesen her einen kleinen Radius haben und dann die, die einfach mal die Welt erkunden gehen. Sicher gibt es Hundehalter, die einfach kein Händchen dafür haben und es nicht können. Aber es bei 2 oder 3 Hunden gekonnt zu haben heißt nicht, dass man es bei jedem Hund kann.

    Aber auch die Agila hat jetzt ca. 3 Wochen gebraucht, um die OP-Rechnung endgültig zu bearbeiten. Das ging vorher auch viel schneller. Noch im Dezember zwischen Weihnachten und Neujahr hat die Bearbeitung zwei oder drei Tage gedauert.

    Das ging letzte Woche bei mir deutlich schneller. Am gleichen Tag, wo mein TA die Rechnung eingereicht hatte, kam dann auch 3 Stunden später die Regulierungsinfo. Ich hatte bisher immer, dass die angegeben 8 Arbeitsstunden zur Bearbeitung einer Rechnung eingehalten worden sind. In der Regel kam der Regulierungsbescheid am gleichen Tag, ganz selten mal erst am nächsten.

    Erziehung geht auch ohne Leine.

    Dann wäre Mila in der Pubertät damals zig mal weg gewesen. Die war bis sie fast 2 Jahre alt war an der Schlepp und das nicht ohne Grund. Dafür habe ich heute einen Hund, der sich auch bei Wildsichtungen abrufen lässt und mit dem ich total entspannt spazieren kann. Hat ihr nicht geschadet.

    Ich kriege es nicht mehr wortwörtlich hin, aber Günther Bloch hat immer auf seinem Seminaren gesagt, was sind 1 Jahre Schleppleine bis alles sitzt im Gegensatz zum ganzen restlichen Leben, wo der Hund dann Freilauf genießen darf.

    Edit, wenn man googelt findet man sogar Günthers Spruch "Ein Jahr Schleppleine sichert dem Hund 10 Jahre Freilauf"

    Nicht ich persönlich, aber ich war letzte Woche beim TA und haben mich mit der Angestellten unterhalten, die die ganzen Versicherungsgeschichten da macht, mit den Versicherungen mit denen die Praxis direkt abrechnet. Im Moment sind das neben der AGILA, die Barmenia und die Uelzener. Und mit letzterer überlegt man nicht mehr direkt abzurechnen, weil noch Rechnungen aus Oktober offen sind.

    Ob es de facto durchgezogen wird, ist zum jetzigen Zeitpunkt offen.

    Da gehe ich nicht von aus. Ich bin mir sehr sicher, dass es durchgezogen wird. Einer von unserem Ordnungsamt hat ja in dem TV Beitrag schon gesagt, dass der Hund eingezogen wird. Das Thema ist hier auch gerade Gesprächsthema Nummer 1 bei uns in der Stadt, egal ob unter den Hundehaltern, beim einkaufen, als auch lokalen Facebookgruppen etc. Und ich habe heute zum allerersten mal eben sogar das Ordnungsamt im Naturschutzgebiet getroffen.

    Ob der Hund, sofern der rechtmäßige Halter ausfindig gemacht werden kann, überhaupt eingezogen werden wird, sehe ich noch nicht als gegeben an.

    Das ist rechtlich in dem Fall ganz simpel möglich.

    Das der Hund eingezogen wird liegt ja nicht daran, dass er als gefährlich eingestuft wird sondern einzig und alleine daran, dass der Hundeführer nicht die nötige Zuverlässigkeit besitzt einen sogenannten gefährlichen Hund zu halten. Der Halter ist ja auch von dem Hausbesitzer wegen Hausfriedensbruch angezeigt worden. Damit sind direkt 2 Punkte von § 7 des Landeshundegesetz NRW erfüllt, die gegen die Zuverlässigkeit sprechen, nämlich Hausfriedensbruch und Verstoss gegen das Tierschutzgesetz.

    Selbstverständlich darf sowas nicht passieren und die Schuld ist beim Halter und der mangelnden Erziehung oder Management zu suchen, aber dass ein Hund, ein Raubtier, Wild nachstellt und deshalb eingestuft oder gar eingezogen werden soll, die Vorstellung finde ich echt gruselig.


    Eine entsprechende Geldstrafe für den Halter und ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz, weil er das Reh hat leiden lassen, ja, gerne. Aber einen Hund dafür Einzustufen, nein, da gehe ich nicht mit.

    Das einziehen kann ja nur aufgrund der mangelnden Zuverlässigkeit des Halters geschehen. Und ist damit meiner Meinung nach voll legitim. Und ich kann auch nachvollziehen, dass ein Hund, der Wild reisst als gefährlich eingestuft wird. Gehe ich in Deine Gedankenrichtung mit und sage, der Hund ist ein Raubtier, dann muss man Hunde grundsätzlich immer entsprechend einstufen und sichern, weil Raubtier.

    Das wirklich schlimme an der Sache finde ich, dass der Halter sich der Verantwortung entzogen hat. Keiner von uns kann sich freisprechen, dass sowas einem nicht passieren kann. Auch der besterzogenste Hund kann unter Umstände in Beutefangverhalten geraten. Das will ich gar nicht absprechen. Aber dann habe ich als Halter die Verantwortung dafür zu tragen.

    Wieso sollten sich Gemeinden daran orientieren muessen, wie andere Gemeinden in anderen Faellen handeln/nicht handeln?

    Brauchen Sie doch garnicht - wie wird es denn "normalerweise" in genau dieser Gemeinde gehandhabt? Wird da der Hund, der die Katze oder das Nachbarshuhn tötet, auch eingezogen?

    Nein, unsere Gemeinde ist jetzt echt nicht wer weiß wie „scharf“ drauf. Im Gegenteil.

    Das Problem ist ja nicht „nur“ das töten eines Tieres sondern das Verhalten des Halters.

    Die Frage ist auch, ob man überhaupt so etwas durchsetzen kann. Ich halte es nicht für ausgeschlossen, dass es eventuell ein Niederländer war. Die Grenze ist in unmittelbarer Nähe. Ich habe mal alle Straßennamen unkenntlich gemacht und den Garten, wo es passiert ist rot eingekreist. Da sieht man dass es kurz vor der Grenze ist. Wobei sich da überwiegend deutsche mit ihren Hunden aufhalten. Ich war auch noch am Sonntag dort spazieren.

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    Wie gesagt, weglaufen geht gar nicht. Dass der Hund das Reh reißt und nicht abrufbar war natürlich auch absolut nicht. Die Frage ist ja nicht, ob hier ein zu ahndendes Vergehen vorliegt oder ob es Auflagen für die weitere Hundehaltung geben sollte. Es geht ja allein um die Frage der Angemessenheit und dabei sollte im Fokus stehen, dass zukünftig solche Vorfälle vermieden werden können.

    Ich bin ja auch nicht dafür vorschnell Hunde einzuziehen und keiner von uns kann sich freisprechen, dass sowas nicht doch mal mit dem eigenen Hund passiert. Aber hältst Du jemanden, der dann abhaut wirklich für zuverlässig einen gefährlichen Hund zu halten? Das Landeshundegesetz sagt ganz klar bei einem Verstoß gegen das Tierschutgesetz ist man nicht zuverlässig.