Ich hätte mal eine mietrechtliche Frage. Vielleicht kann mir jemand helfen. Darf die Hausverwaltung nach 20 Jahren einem die Kellerräume wegnehmen bzw. veranlassen, dass man sich die Kelleräume mit einem neuen Mieter teilt? Es wäre auch noch so, dass der neue Mieter ständig durch unseren Keller durch müsste, um an seinen Keller zu kommen, da der zweite Keller nur durch den ersten erreichbar ist. Darauf habe ich ehrlich gesagt keine große Lust.
Außerdem weiß ich, dass ein anderer Raum, der allerdings nur über den Garagenhof zugänglich ist, eigentlich frei wäre bzw. dass dieser von einem anderen Mieter genutzt wird, weil er davon noch einen Schlüssel hat (er hat mal für kurze Zeit bei der Hausverwaltung gearbeitet).
Danke schon mal vorab.