Bin da mal auf was gestoßen, und hab die Stadt angeschrieben :
Meine Frage gilt der Gefahrenabwehrverordnung.
Hier wird definiert, dass sowohl auf öffentliche Straßen , als auch jeder der Öffentlichkeit zugängliche Anlage ( also so gut wie jeder nicht abgezäunte Bereich der Stadt ich zitiere : "Grünfläche" ) die Leinenpflicht für Hunde gilt.
Das heisst für mich im Umkehrschluss, dass der komplette Bereich der Stadt ( incl. aller angeschlossenen Stadtbereiche ) für den Freilauf der Hunde gesperrt ist.
Wo ( ausser der Hundewiese am Appolinarisstadion ) besteht denn im gesamten Stadtbereich die Möglichkeit, den Hund auch mal artgerecht freilaufen zu lassen ?
Selbst auf dem Rotweinwanderweg, als auch auf den Wegen zur Maibach-Farm, dem Bereich des Flugplatzes oder den Wegen in Richtung Dernau ist nicht angezeigt, wo die Grenze der Stadt endet um den Hund ab da ableinen zu können.
Da ich ein verantwortungsbewusster Bürger dieser Stadt bin oder mich zumindest dafür halte, möchte ich natürlich nicht gegen geltendes Recht verstoßen und mit meinem Hund aus Versehen eine Ordnungswidrigkeit begehen.
Daher bitte ich ich um das konkrete Aufzeigen der Gebiete des Stadtbereiches ( incl. der gesamten Stadtteile) , in denen das Ableinen eines Hundes gestattet ist.
Bin ja mal gespannt auf die Antwort