ZitatNormalerweise sind mündlich geschlossene Verträge auch als rechtskräftig anzusehen. Wenn dir die Wohnung sehr wichtig ist, würde ich mich von einem Anwalt beraten lassen.
Aber nur, falls der Verwalter die Berechtigung hatte, diese Aussage zu treffen für die einzelnen Vermieter und sich nicht nur generell auf die Hausordnung bezogen hat, oder irre ich mich da?
Ich wohn zB in einem Mehrfamilienhaus, wo die Hausordnung nichts gegen Hundehaltung äußert, aber dennoch im Einzelfall die Zustimmung des Vermieters eingeholt werden muss, da kann der Hausverwalter sagen, was er will. Das liegt aber auch daran, daß es sich hier um eine Eigentümergemeinschaft mit vielen Einzelpersonen handelt und nicht um zB eine Immobiliengesellschaft, die das für die ganze Immobilie einheitlich regelt. In letzterem Fall wäre es kein Problem, da Hundehaltung bereits bei anderen geduldet würde.
Anstelle vom Anwalt könntest Du auch Mitglied beim Mieterschutzbund werden und Dich dort beraten lassen.