Ich habe nun noch mal in Hessen bzw in Frankfurt beim zuständigen Amt nachgefragt und der nette Herr meinte das es keine Ausnahmeregelung gibt für das gesetzt (nicht mit zwei Hunden auf die Straße gehen zu dürfen, auch wenn er krank,behindet oder einfach nur alt ist)
Er sagt aber auch da wo kein Kläger wäre da ist auch kein Richter...
Was soll ich nun davon halten?
Ich könnte es nicht managen immer nur mit einem Hund gassi zu gehen bzw immer jemand mit nehmen zu müssen beim spaziergang.