ZitatGilt diese Regelung auch dann, wenn im Impfausweis bescheinigt ist, dass die Imfpung eine Gültigkeit von 3 Jahren hat?
Ich war im letzten Jahr auf einer Ausstellung für Brit. Hütehunde und habe damals nachgefragt. Da hat man mir gesagt, z.Z. würde noch die 1-Jahres-Frist gelten, aber es wäre in Bearbeitung, diese Vorschrift entsprechend zu ändern. Weiß aber nicht, ob das mittlerweile passiert ist.
MGF2 liegt leider falsch... 3 jahre werden anerkannt... vorraussetzung ist, daß dies auch im impfpass richtig vermerkt wurde.
Zitat:
Die Tollwutschutzimpfung ist, vom Tag der Impfung an, 12 Monate gültig. Wenn eine längere Gültigkeit geltend gemacht werden soll, muss dies durch Eintragung der Gültigkeit im Impfausweis bzw. im EU-Heimtierpass im Feld „Gültig bis“ nachgewiesen werden.
Quelle:
http://www.zuchtschau.vdh.de/erfurt_2007/
also erkennt der VDH die längere regelung auch an...