Im vorliegenden Fall ist keine Preisminderung bekannt bzw. ausgehandelt
worden, obwohl ein Mangel im KV notiert wurde.
Noch ein letzter Versuch....:
NIRGENS ist eine Preisminderung gesetzlich vorgeschrieben (zumal es im Allgemeinen in Deutschland keine gesetzlichen Festpreise gibt und die Verkäuferin jeder Zeit behaupten könnte dass der Preis doch runtergesetzt war, andere Welpen verkauft sie für 1100 Euro)
Wenn der Käufer IM WISSEN UM EINEN MANGEL eine Ware kauft, so ist es ganz alleine SEINE Sache, wieviel Geld er bereit ist, dafür aus zu geben.
Wenn der Käfer sagt, der optische Mangel stört ihn nicht, schließlich wäscht die Waschmaschine genau so gut, und er zahlt den Preis, dann hat der Verkäufer Glück gehabt.
Wenn der Käufer sagt dass die Waschmaschine schließlich im Wohnzimmer stehen wird und so ein optischer Mangel dann doch störend ist, dann kann er ein niedrigeres Angebot abgeben und der Verkäufer kann es akzeptieren oder er wartet auf den nächsten Käufer, der bereit ist den vollen Preis zu zahlen.
Freie Marktwirtschaft und so.....
Wenn also im Vertrag der Mangel beschrieben wurde, der Vertrag wurde von beiden Seiten unterschrieben und der Geld hat den Besitzer gewechselt, dann hat der Käufer den Mangel gewußt, zur Kenntnis genommen, und ihn wissentlich mitgekauft. Für wieviel Geld auch immer....
Ein Mangel MUSS nur dann zu einer Kaufpreisminderung führen, wenn NIEMAND bereit ist, den vollen Preis zu zahlen.