Resistenzen gegen den Wirkstoff des Wurmmittels
Sparsamkeit in der Dosierung wäre auch eine Möglichkeit....
Resistenzen gegen den Wirkstoff des Wurmmittels
Sparsamkeit in der Dosierung wäre auch eine Möglichkeit....
Katze lief hier zwei Jahre unbemerkt mit Hakenwürmern rum, wurde brav alle drei Monate entwurmt
Darf ich fragen, weshalb Du der Meinung bist, dass diese Würmer bis zum Entdecken bereits seit 2 Jahren ihr Unwesen getrieben haben?
Du wirst kaum vorher und seitdem immer wieder auf Hakenwürmer gestoßen sein, dann hättest Du ja mal gehandelt (Wechsel des Präparates z.B.)
unterschied zu ,, normalen,,, Kartoffeln . Danke
Sind zwei völlig verschiedene Gemüse.
Kartoffeln sind Knollen und Süßkartoffeln sind eigentlich Rüben, also eher mit Mohrrüben oder Rote Beete zu vergleichen.
ja. Kommt halt auf den Job und das Haus an
Und auf die Arbeit(smenge)
Das würde zumindest Sinn machen, warum die TÄ auf den Impfstatus besteht. Die TE hat ja auch geschrieben, dass die Tierärztin einen Nachweis über die Tierhalterhaftpflicht vorgelegt bekommen möchte. Auch das fällt meiner Ansicht nach nicht in ihren Bereich (sondern eher den entsprechenden Behörden).Findet der praktische Teil der Prüfung aber auf dem Gelände der Praxis oder einer Hundeschule statt, kann ich mir schon vorstellen, dass sie sich da dann absichern.
Dass der Vorgang noch nicht abgeschlossen sein kann, ergibt sich für mich daraus, dass die Gassigeherin den Kurs "erfolgreich bestanden" hat, aber das Papier nicht sofort bekommen hat. Also vermutlich soll da noch der andere Teil folgen, denn sonst hätte sie bei Bestehen die Bescheinigung erhalten.
Das könnte Sinn machen, also den "theoretischen Teil" erfolgreich bestanden, für den praktischen muß sie mit dem Hund auf einen (privaten) Platz, auf dem eben Impfpflicht besteht.
wenn man mit einem unzureichend geimpften Hund öffentlich zugängliche Orte aufsuchen will.
Es gibt aber KEINE Orte in Deutschland, wo ein (inländischer) Hund irgendwelche AMTLICHEN Impfpflichten hätte.
Gibt es ganz einfach nicht und kann deswegen auch niemand durchsetzen. Kein TA und kein Amt.
Persönliche, private Regelungen (Ausstellungen, Hundeplätze...) sind was anderes, da hat der Hausherr das Recht auf Impfungen zu bestehen, aber mit der einzigen Konsequenz, dass ungeimpfte Tiere eben den Bereich nicht betreten dürfen.
Ich persönlich glaube bei dieser ganzen Geschichte eher an ein Missverständnis....
Zu spät zum Edit.....
Habe gerade gelesen, dass zur SKP auch ein praktischer Teil mit betreffendem, als gefährlich eingestuften Hund gehört.
Von Impfungen bzw. Impfpflicht habe ich allerdings nirgends was gelesen....
"Halter, deren Hund als gefährlich eingestuft wurde, müssen u.a. eine theoretische und praktische Sachkundeprüfung mit dem Hund ablegen, um diesen weiterhin halten zu dürfen."
schleswig-holstein.de - Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration - Neues Hundegesetz
Die Tierärztin weigert sich aber den Sachkundenachweis an die Gassigängerin herauszugeben, weil der Hund der Themenstarterin nicht den erforderlichen Impfstatus hat.
Was aber dennoch unlogisch ist, weil der Hund in dem Moment gar nichts mehr mit dem SKN zu tun hat.
Das macht natürlich auch Sinn...also wäre deiner Meinung nach das richtige das Immunaufbaupulver zu geben und abwarten dass es „von alleine“ besser wird.?
In diesem Fall: JA!