Was dabei herauskommt kann ich Dir jetzt schon sagen, da wird das Verfahren eingestellt! Wenn es keine glaubwürdigen Zeugen gibt, dann steht hier Aussage gegen Aussage, außerdem wird Pfefferspray ja als Tierabwehrspray verkauft. Person B wird einfach sagen sie hat sich bedroht gefühlt etc. Da wird am Ende von dem Verfahren meine Meinung nach nichts dabei herauskommen, außer Kosten!
Du hast die ungewöhnliche Größe von dem Gerät angesprochen, war das vielleicht eine Pistole? So eine Schreckschusspistole mit Pfefferspray-Patronen? Dann bräuchte die Person eine Erlaubnis, einen kleinen Waffenschein, viele haben den gar nicht, bzw, bekommen ihn nicht weil ungeeignet.
Wie ist das eigentlich, Pfefferspray darf man ja benutzen um sich als Mensch gegen Hund zu verteidigen, aber darf man es auch benutzen um seinen Hund gegen andere Hunde zu schützen, wenn man selber gar nicht in Gefahr ist?