Zitat
Du hast das glück und kannst deinen Hund auf den Arm nehmen. ich kanns bei meinem Unverträglichen leider nicht
.
Darum gehören für mich einfach alle Hundehalter gemeldet die einen unverträglichen Hund einfach so frei rumlaufen lassen. Oder sogar verträgliche, die aber komplett Narrenfreiheit haben. Die Unverträglichen bekommen neben Leinenzwang direkt Maulkorb zwang. Die verträglichen dann halt nur Leinenzwang.
Es bringt doch alle höflichkeit nichts, wenn es Halter gibt die so Unverantwortlich sind.
Darum wunder ich mich auch darüber das du so großzügig bist und es nicht meldest. Du wurdest bei der ersten Attacke verletzt, dein Hund wurde verletzt. Es fand sogar eine zweite Attacke statt... .
Was wenn der Hund so ein Raufbold ist wie meiner, der wirklich böse absichten dann hat und du ein 3. mal auf den trifft und deinen nicht mehr schnell auf den Arm nehmen kannst? Dann könnte es das für deinen Hund gewesen sein.
Also mein Hund darf auf Gelände freilaufen, wo ich über 100m weit sehen kann. Durch Training lässt er sich abrufen und Anleinen auch wenn ein Hund plötzlich von 100m entfernung angestürmt kommt oder sogar von 30m, wenn ich grad zu sehr auf einen Hund Konzentriert bin und es zu spät merke.
So ein Raufbold darf eben nicht frei laufen, oder muss Perfekt hören und in entsprechenden Situationen wo Wege nicht einsehbar sind Gesichert sein. Alles andere ist Unverantwortlich und sollte nicht geduldet werden.
Was heißt Glück das ich meinen auf den Arm nehmen kann?
Wirklich "können" tue ich das auch nicht... Sind immerhin fast 25kg American-Bulldog-MIX. Davon ab, Lammfromm blieb sie auch nicht als ich sie mir gepackt habe ;-) Als es los ging wollte sie natürlich auch ... Und normales verhalten ist es in meinen Augen nicht seinen Hund auf den Arm zu nehmen. War allerdings bei beiden Vorfällen mehr Reflex als gewollt. Wie gesagt, war wie son Film der abläuft und man sich selber dabei zusieht..
Von Höflichkeit kann man beim zweiten Fall nicht mehr sprechen... Denn als ich runtergekommen war hab ich mir sogar Gedanken gemacht ob ich nicht die Tage nen netten Brief vom Anwalt im Postkasten habe. Wäre ich an seiner Stelle gewesen, selbst unter genannten Umständen, hätte ich mir das glaube ich nicht gefallen lassen...
Ob man das jetzt großzügig nennen kann, mhhh ich weiß nicht... Aber würde jetzt wieder was passieren wird es offiziell.
Ich hoffe nur der Hund beißt keinen anderen denn dann würde ich mir wahrscheinlich Vorwürfe machen. Aber im Grunde ist der genannte Hund mit den meisten verträglich... Und so zwei, drei rote Tücher haben denke ich die meisten Fellnasen.. offensichtlich gehört meine dazu...
So lange er sich also dran hält, was die Nachbarn bestätigen, warte ich ab... Er läuft ja auch jeden Tag direkt bei uns vor der Haustür vorbei.. Ggf. werde ich ihn mir noch mal schnappen um mit ihm zu quatschen und zu schauen wie der Hund auf mich reagiert... Denn sie hat ganz schön einen mitgekriegt...
Das es das für meinen Hund gewesen sein könnte wage ich zu bezweifeln... Ich mache mir größere Sorgen um den anderen bzw. um die daraus resultierenden Kosten, evtl. Problem, den Ärger und den Aufwand... Mia bleibt zwar mittlerweile recht ruhig aber wird sie angegriffen gibt sie auch zurück.. Nur dann wäre die Sache ziemlich sicher in Sekunden erledigt, zumindest bei dem Hund um den es geht...
Leinenpflicht, Leinensorgfallt ist für mich in Wohngebieten, bei fremden Hunden und unüberschaubaren Gelände selbstverständlich. Unabhängig davon wie abrufbar oder verträglich mein Hund ist. (Punkt) Das hat auch nix damit zu tun das wir vom Gesetzgeber her dazu gezwungen werden.
All unsere Hunde, Dackel, Pudel, DSH, BSH, Schnauzer, Staff, Pinscher, Pit waren und sind Leinengänger. Erst nach Absprache wurde/wird abgeleint oder aber verantwortungsbewusst darauf hingearbeitet... Ich würde nen Teufel tun meinen Hund einfach so zu anderen laufen zu lassen, geschweige denn das Risiko eingehen das hinter der nächsten Ecke einer wartet der auch nicht so 100% kompatibel ist...