Beiträge von Lysaya

    Ich lese auch heraus das es auch um die 600€/Monat Kosten geht, im Zweifel das restliche Hundeleben lang, die nicht gestemmt werden können.

    Man muss dann das Eigentum abtreten. Niemand sagt, dass man das für den Rest des Hundelebens tragen können soll.

    Ich verurteile gar nicht, dass jemand das nicht stemmen kann. Womöglich noch für ein paar Jahre ...

    Aber sich dann die Euthanasie schönreden, weil das TH so schlimm wäre, ist einfach Selbstbetrug.

    Und für einen seriösen TA (Amtstierarzt) sicherlich kein Grund, um so einer Entscheidung zuzustimmen.

    Kann man das Eigentum einfach abtreten? Ist ernst gemeint. Wenn jetzt niemand sagt: "ich nehm das an" ... wer soll dann zuständig sein?

    d.h. Aber ihr würdet ihn lieber einschläfern als ins Tierheim zu geben, wo er eine chance hätte, wieder einen Platz zu finden, weil IHR damit nicht leben könntet?

    Das macht mich etwas sprachlos ehrlich gesagt. Also so ein bisschen " wenn wir ihn nicht behalten dürfen, bekommt ihn auch kein anderer mehr". Und ihr würdet ihn nicht "erlösen", ihr würdet ihn töten lassen.

    Ich würd das gern mehrfach liken.

    "Erlösen" ist hier das völlig falsche Wort.

    Hier fehlen die finanziellen Mittel, um die Unterbringung im TH zu gewährleisten und das wird dann irgendwie schön geredet.

    Und zumindest vom Amt her - laut Deinen Aussagen - steht Euthanasie doch gar nicht im Raum.

    Ihr seid in deren Augen nicht fähig den Hund zu führen. Nicht mehr, aber auch nicht weniger.

    Wenn Ihr im Juni die Unterlagen abgegeben und keine unbefristete Haltungserlaubnis bekommen habt, hätten alle Alarmglocken schrillen müssen. Spätestens, als der Fragebogen eintrudelte. Darum jetzt vermutlich auch die sehr knappe Frist von 3 Wochen, bis zur Abgabe.

    Hilft Euch - und dem Hund - jetzt nix. Daher geht nur noch Anwalt. Und ja, auch das wird nicht billig, fürchte ich.

    Okay. Ich kenn mich da auch nicht mit aus, find es aber den neuen Besitzern gegenüber - unabhängig von der Geschichte jetzt - sehr unfair.

    Das ist ja, als wenn der Chef sagt: "Joah, 6 Monate Probezeit überstanden. Ich sag Dir dann in nem halben Jahr, ob Du weiter beschäftigt wirst."

    Meine Erwartung war, dass mit Vorlage aller notwendigen Unterlagen automatisch die Entscheidung gefällt wird.

    Aber dann hätte doch schon im Juni/Juli eine Entscheidung gefällt werden müssen, oder?

    Weil da endete die befristete Erlaubnis. Darum ja die Frage: Was war dann bis jetzt?

    Nochmal eine Verlängerung der Befristung? Es macht ja keinen Sinn, über die unbefristete Haltungserlaubnis erst fast ein halbes Jahr nach Ablauf der Frist zu entscheiden.

    Dass da Meldungen durch Nachbarn oder Beißvorfälle die Entscheidung beeinflussen ist klar, aber ich find den zeitlichen Ablauf total schräg.

    Ich habe einen Apfelbaum, eine Felsenbirne und einen Holunder nigra Black Lace bestellt :herzen1:

    Dafür musste das Monstrum von einem Kirschlorbeer weichen und mein Bruder hatte mit meinem Mann ganz schön dran zu ackern. Letztlich haben sie die armdicken Wurzeln aber raus bekommen.

    Ich freu mich so, dem Projekt "insekten- und vogelfreundlicher Garten" komme ich immer näher.

    Sogar einen kleinen Totholzstapel habe ich angelegt und im nächsten Frühjahr folgen noch schattentaugliche Stauden.

    Meine Malven breiten sich an allen "Sonnenstellen" munter aus und blühen noch immer. Sie sind soooo hübsch :herzen1:

    Früher war Garten: "Joah, Kinder spielen, Hund kann da laufen, einmal im Monat Rasen mähen" inzwischen genieße ich die Zeit total :)

    Die Auflagen sind je nach Bundesland unterschiedlich und können sich auch fallbezogen unterscheiden. In Hessen ist für die dauerhafte Haltung ein Sachkundenachweis mit Praxisprüfung erforderlich, die Praxisprüfung ist eine Art BGH light. Mit dem betreffenden Hund. Das geht nicht ohne gemeinsames Training, deshalb gibts das Konstrukt mit der befristeten Haltungserlaubnis.


    Und ein Wesenstest gehört zum Hund, muss aber ggf. wiederholt werden. Das macht hier die Übernahme eines Hunds mit Auflagen schon zu einer Zitterpartie. Aber die hast Du in Hessen auch vor jeder Wiederholung des Wesenstests, weil die Haltungserlaubnis daran gekoppelt ist.

    Danke.

    Mir kam das nur so komisch vor, dass jemandem auf "blauen Dunst" ein gefährlicher Hund in die Hand gedrückt wird und man sich das Ganze "ein halbes Jahr lang anguckt, ob es klappt".

    Und wenn innerhalb des halben Jahres alle Nachweise erbracht (oder bestanden) wurden, dann macht das für mich überhaupt keinen Sinn mehr, dass ein paar Videos oder Anrufe der Nachbarin für den Entzug der Haltungserlaubnis reichen. Wir lesen hier oft von richtigen Beißvorfällen, wo die Hunde dennoch bei den Besitzern bleiben.

    Irgendwas passt hier nicht zusammen.

    Man kann ja zusammen mit dem Hund nicht überprüft werden, wenn man den Hund nicht bei sich hat.

    Daher muss man schon zusammen leben und trainieren und dann die Tests durchlaufen.

    Ja, aber so "Grundkenntnisse" braucht man doch vorher schon, oder? (Führungszeugnis, Sachkunde, Hundeführerschein, ...) Und irgendwie dachte ich, dass man den Wesenstest und alles andere, was mit dem Hund zusammen passieren muss, dann in geschütztem Rahmen geschieht. Okay, ich bin furchtbar naiv ...

    Wobei ... den Wesenstest kann Hund doch auch ohne entsprechenden Halter ablegen oder? Ob der Hund auf bestimmte Reize reagiert, kann man ja auch so testen?

    Ich versteh den zeitlichen Ablauf nicht.

    Wenn Ihr den Hund im Dezember übernommen habt und die vorläufige Genehmigung für 6 Monate galt, dann war die Zeit ja im Juni/Juli rum.

    Wir haben bald wieder Dezember - was ist denn in der Zwischenzeit passiert?

    Dass eine ein- (oder mehr)malige Meldung von Nachbarn allein ausreicht, die Haltungserlaubnis zu entziehen, fällt mir schwer vorzustellen, wenn Ihr alle Auflagen erfüllt und die erforderlichen Kenntnisse mitbringt.

    Ist das eigentlich üblich, einen Hund mit Auflagen an jemanden zu vermitteln, der dann erst nach der Übernahme innerhalb von 6 Monaten alles vorweisen muss? o.O Ich hab gedacht, dass man erst die Bedingungen erfüllt und dann den Hund bekommt.

    Würdest Du bitte dann meinen gesamten Post und die folgenden ebenfalls in Betracht ziehen?

    Von der Indikation her passt Librela da leider nicht.

    Die Wirkung ist auf Osteoarthrose begrenzt.

    Sollte durch die PL eine Arthrose bestehen, könnte es eine Besserung bringen. Aber es ist kein Schmerzmittel im herkömmlichen Sinne.

    Soweit ich weiß kommt es auf den Grad der PL an, ob Arthrose zusätzlich auftritt.

    Aber für PL allein ist Librela nicht gedacht und würde da auch nicht helfen, daher wäre erst abzuklären, ob Gelenkverschleiß vorliegt.

    Ich hab mit keinem Wort von Librela abgeraten.

    Lediglich mitgeteilt, dass das Medikament - laut Hersteller - einen recht eingeschränkten Wirkungsbereich hat, der abgeklärt werden muss :ka: