Der Fall von deiner Freundin ist aber doch anders gelagert. In dem Artikel steht schließlich folgendes:
ZitatDie Rolle des Klägerhunds beschränkte sich laut BGH nicht darauf, "ein an der Leine geführter Hund zu sein". Der Kampf der Tiere sei vielmehr eine "Interaktion" der Hunde, "die ihrer tierischen Natur entsprechend aufeinander eingewirkt haben". Diese vom eigenen Hund ausgehende Tiergefahr müsse sich das Opfer mindernd anrechnen lassen.
Demnach bekommt man weniger Schmerzensgeld, wenn der eigene Hund mit macht und nicht nur hinter dem Besitzer steht.