Zitat
muss man eigentlich "alimente" zahlen, wenn der eigene rüde ungebeten eine hündin geschwängert hat? 
wau, was für ne spannende Frage!
Kopfkino:
Handelt es sich dabei im juristischen Sinne um eine "Sachbeschädigung"
... oder eher um eine Verbesserung/Aufwertung der vorhandenen Sache (Hündin) ???
Wenn man die Schadensminderungspflicht des Geschädigten betrachtet, dürfte er die Welpen aus dieser Verbindung nicht verschenken oder dem Tierschutz überlassen, sondern müsste sie verkaufen und den Erlös für die aufgewendeten Kosten anrechnen. Evtl. offen bleibende Kosten (UND auch einen eventuell entstehenden Überschuss) müssten sich die beiden HH teilen, weil sie beide in Gefährdungshaftung sind.
... jedenfalls wenn ICH Richterin wär ... aber ich träum' auch noch davon, dass mich eines Tages ein Ritter in weißer Rüstung wachküsst ...