ZitatIch will eigentlich jetzt noch gar nichts machen, solange ich nicht weiß was für Kosten auf mich zu kommen.
Erst wenn ich dann das Schreiben in der Hand hab wo drauf steht was ich zu bezahlen hab will ich entscheiden.
Wenn nämlich nur Kosten von bis zu 80€ sind, zahl ich sie sogar einfach so, damit einfach wieder Frieden herrscht. Wenn diese aber höher sind geh ich zum Anwalt und frage ihn um Rat. Wenn er sagt, dass ich nur 50% zahlen muss, werde ich lieb und nett zur Frau gehen und ihr das mal sagen. Wenn sie sich dann quer stellt, bekommt sie eben eine Schreiben vom Anwalt.
Die Frau hat nichts außer den obigen Satz gesagt.
Aber so wie sie es betonte und ihre Geste und Mimik dabei waren, kan man erahnen, dass sie sich quer stellen wird, wenn ich erwähne dass ich nur 50% zahlen werde.
Ja genau, warte den Brief ab. Also ich hätte Bammel, dass die mir dann die 80 Euro (falls es bei dem geringen Betrag bleiben sollte) die ich einfach so zahle als Schuldeingeständnis ausgelegt werden und weitere Forderungen folgen...aber ich muss das zum Glück nicht entscheiden.