ZitatAlso erstmal ist mir ziemlich gleich, ob Du den Vergleich mit der Rakete blöd findest oder nicht!
Und zu Deiner anderen Ausführung kann ich nur sagen, dass man nur etwas behaupten sollte, was man wirklich weiß: Denn eine aufsichtsfreie Zeit kann es für ein Kind nicht geben, dass würde im Umkehrschluss bedeuten, dass ein nicht geschäftsfähiges Kind, machen kann was es will und voll dafür haftet, siehe § 832 BGB!Und wenn der Hund jetzt durch den Tritt auf die Rute verletzt worden wäre, wäre dass dann auch ein normales Verhalten, dass zu einem Schadensereignis geführt hat...?
Den auch hier ist ja die Kausalität zu beachten: Hätte das Kind dem Hund nicht auf die Rute getreten, hätte der Hund ja auch nicht geschnappt! Dennoch muss der TS natürlich nach 833 BGB für den Schaden aufkommen, das ist keine Frage!Polizeihundeführern wird im Einsatz grundsätzlich ein Radius von ca. 2 Metern um den Hund gewährt, in den keiner
einzudringen hat! Und ich denke, dass bis jetzt einfach nur kein Privatmann einen Präzedenzfall erstritten hat, der gleiches bzw. ähnliches regelt! Denn dann würden sich viele Eltern überlegen, ob sie ihre Kinder einfach zu jedem Hund hinlaufen lassen werden!
Und hier irrst du dich Eltern sind zwar verpflichtet ihre Kinder deren Alter- und Entwicklungsstand entsprechend zu beaufsichtigen, dürfen ihren Kindern aber auch eben deren Alter entsprechende Selbständigkeit zutrauen. Ab einem bestimmten Alter müssen sie ihr Kinder also nicht mehr permanent im Auge haben, weil die Kinder Alt genug sind in der entsprechenden Situation ohne Aufsicht klar zu kommen. Ob Eltern in einem konkreten Fall hätten beaufsichtigen müssen oder nicht entscheidet dann im Zweifelsfall ein Gericht.
Wenn Kinder unbeaufsichtigt einen Schaden verursachen sind sie ab einem Alter von 7 selbst dafür Haftpflichtig sofern ein Kind dieses Alters die Folgen seines Handelns hätte voraus- und einsehen können.
Wenn die Eltern keine Haftpflicht für ihre Kinder haben bekommen die einen Schuldtitel der 30 Jahre gültig ist und müssen dann zahlen sobald sie eigenes Geld haben.
Eltern müssen die Schäden ihrer Kinder nur dann regulieren wenn sie ihr Kind nicht hinreichend beaufsichtigt haben. Sie ihrem Kind also mehr Freiheiten zugestanden haben als für dessen Altes- und Entwicklungsstand angemessen wäre.
LG
Franziska mit Till