ZitatMoin,
hier steht ja echt viel und ich habe mir nicht alles durchlesen können. Es steht ja das die Theoretische Prüfung vor der Anschaffung des Hund abgelegt werden muß. Ich habe jetzt aber ein Problem.Ich bekomme morgen einen Notfallhund von einem Kollegen der sehr schwer erkrankt ist und sich nicht mehr um den Hund kümmern kann. Da er alleinstehend ist und keine Möglichkeit hat den Hund bei Verwandten zu lassen gibt es nur den Weg, Hund ins Tierheim oder ich. Was nun, ich habe natürlich noch keine Prüfung. Dann würde mich mal interessieren, wer muß in der Familie den Sachkundenachweis erbringen. Alle in der Familie, also auch meine Kinder. Oder dürfen sie dann nicht mit dem Hund Gassiegehen.
Leider kann ich dir nicht alle deine Fragen beantworten. Ich weiß nicht wie die Regelungen bei der Übernahme von Notfällen ist.
Was ich dir sagen kann ist, daß nur der Halter, also die Person auf den der Hund angemeldet wird, den Sachkundenachweiß erbringen muß. Deine Kinder oder andere Familienmitglieder dürfen aber trotzdem mit dem Hund Gassi gehen. Es wird hierbei wohl davon ausgegangen, daß ein sachkundiger Halter in der Lage ist einzuschätzen wem er seinen Hund anvertrauen kann und wer in der Lage ist seinen Hund gefahrlos zu führen. Wenn deine Kinder mit den Hunden alleine spazieren gehen möchten, solltest du dich im Vorfeld informieren ob es da in Niedersachsen oder in eurer Gemeinde spezielle Bestimmungen gibt, daß Kinder ein Mindestalter haben müssen um einen Hund alleine führen zu dürfen.
LG
Franziska mit Till