ZitatYep, da ist nix zu holen! Das ist in der Straßenverkehrsordnung ganz klar geregelt.
Alles, was im Straßenverkehr mitgeführt wird, muß ständig unter Kontrolle sein und muß auf der dem Verkehr
abgewandten Seite mitgeführt werden.
Da geht auch keine Flexi! Da hätte ich selber schon fast mal einen platt gemacht, weil er plötzlich mit seinen 5 m vor mir auf die Straße lief.
Merke: als Hundeführer im Straßenverkehr hat man grundsätzlich die A-Karte in der Hand...
In diesem Falle war der Hund, meiner Meinung nach, aber nicht außer Kontrolle; sondern der Autofahrer hat ihn schlicht und ergreifend übersehen. Etwas anderes wäre es wenn der Hund unvermittelt auf die Straße gelaufen wäre. Im Grunde hätte dieser Unfall ja genau so passieren können, wenn er an der Leine gewesen wäre. Der Unfall ist geschehen weil der Autofahrer nicht sorgfältig genug geschaut hat bevor er abgebogen ist. Er hätte die Hundehalterin mit Hund vermutlich genau so übersehen/können.
Nichts desto trotz ist es wichtig solche Stellen immer gemeinsam mit seinem Hund zu passieren, eben weil Tiere unberechenbar sind.
LG
Franziska mit Till