Alles anzeigenDas M steht für Mahlzeit. Es bedeutet, dass dir während einer beruflichen auswärtigen Tätigkeit eine Mahlzeit gestellt wurde.
LG
Franziska mit Till
Ernsthaft????
Das kann ich mir überhaupt nicht vorstellen, es sei denn, es beinhaltet Kantinenessen, was eben nicht sein kann, weil ich das ja selbst bezahle.
Ich bin nie geschäftlich unterwegs.
Hast du häufig sehr lange Schichten? Meines Wissens nach steht dem Arbeitnehmer Verpflegungsgeld zu wenn über eine bestimmte Stundenanzahl hinaus außer Haus ist, weil man lange Schichten hat und Auswärtsverpflegung eben teurer ist.
LG
Franziska mit Till