ZitatAuch ein Privatgrundstück erhebt einen HH nicht über die Aufsichtspflicht.
Wenn z.B. der auf dem eigenen Grundstück befindliche Hund über den Zaun springt und in ein Auto rennt ist auch weder der Autofahrer noch der Erbauer des Zaunes Schuld.
Wenn fremde Personen das Grundstück betreten darf der Hund diese trotzdem nicht verletzen, auch, wenn es 100Mal der eigene Grund und Boden ist!Man hat seinen Hund SICHER gesichert oder unter Aufsicht zu halten!.
Ja, klar das stimmt schon. aber Hunde sind nun einmal unterschiedlich groß. Der Zaun kann ja durchaus hoch genug sein, daß der 40 cm große Rüde, der dort lebt nicht hinüber kommt. Die 55 cm große Hündin hingegen schafft es vielleicht. Der Rüde der dort lebt war in meinem Beispiel gesichert. Die Hündin ist auf das Privatgrundstück eingedrungen und der Rüde hat auch niemanden verletzt oder ähnlicher.
LG
Franziska mit Till