Ich bin zwar keine Expertin, allerdings bin ich mir recht sicher, daß du als Halterin für den Vorfall haftbar bist. Auch wenn der Hund zum Zeitpunkt des Vorfalls bei deiner Nachbarin war. Als Halter ist man prinzipiell für Schäden die der eigene Hund anrichtet haftbar. Auch wenn er sich bei dritten befindet. Unter gewissen Umständen kann man die Person, die den eigenen Hund betreut hat, in Regress nehmen.
Du solltest noch heute deine Hundehaftpflichtversicherung anrufen und dort den Vorfall schildern. Die werden dir dann genau sagen können wie du am Besten weiter vorgehst und was vermutlich noch auf dich zukommt und ob du in diesem Fall (Hund in Obhut einer anderen Person) versichert bist Zu dem gehst du auf diese Weise sicher, daß du keine Fristen usw. versäumst. Auf jeden Fall würde ich noch heute Abend bei der Dame mit dem Dackel anrufen und nachfragen wie es ihr geht und ihr gegebenen Falls Hilfe anbieten.
Ich denke hier im Forum wird man dir nicht wirklich genaue Auskunft geben können, da es, unter Anderem, auch darauf ankommt was deine Versicherung mit einschließt. Was aber immer wichtig ist den Vorfall sofort bei der Versicherung melden damit die überhaupt etwas bezahlen und sich natürlich bei der Dame entschuldigen und sich nach ihr erkundigen.
LG
Franziska mit Till
Edit: Ich habe gerade gelesen, daß du heute bei deiner Versicherung niemanden mehr erreichen kannst. Wenn du das umgehend Morgen tust ist das auch kein Problem.