Ich finde es sehr unseriös eine Schutzgebühr zu verlangen bevor man dem Vertragspartner die Gelegenheit gibt, die rechtlichen Rahmenbedingungen, also den Vertrag, kennenzulernen und zu prüfen, ob man das unterschreiben möchte.
Zunächst müssen doch die Rahmenbedingungen bekannt bzw. geklärt werden, bevor ein Handel zustande kommen kann.
Im Vertrag kann dann gerne festgehalten werden, dass die Übergabe des Hundes erst dann erfolgt, wenn die, vertraglich vereinbarte, Schutzgebühr entrichtet wurde.
Ich finde es auch sehr fragwürdig, dass der Hund bereits 2024 zur Vermittlung gestellt wurde und bis heute noch bei der ehemaligen Halterin lebt, die weiterhin alles, was den den Hund betrifft, übernehmen muss. Meiner Meinung nach hat der Verein sie ziemlich im Stich gelassen.
Auf mich wirkt es so, als wärst du ihnen zu unbequem geworden und der Verein davon ausgehen, dass du eh nicht unterschreibst; oder aber ihnen später irgendwie unbequem werden könntest. Da der Hund ja, durch das bisherige Frauchen, versorgt ist ,und dem Verein nichts kostet, haben sie eben auch keinen Druck den Hund unbedingt weiter zu vermitteln....
Die jetzige Halterin ist dem Verein ausgeliefert, da sie den Hund nicht selbst vermitteln darf....
Seriös geht, meiner Meinug nach, anders.
LG
Franziska mit Till