ZitatDu würdest Dich strafbar machen. Man macht sich auch strafbar, wenn man im Ausland einen Hund kauft und einführt, der nach dem geltendem deutschen Gesetz tierschutzwidrig kupiert wurde.
Viele Grüße
Corinna
Nach 24! Beiträgen habe ich meine sachliche Antwort bekommen. Vielen Dank Corinna!
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