Beiträge von Phipz

    Zitat

    Du würdest Dich strafbar machen. Man macht sich auch strafbar, wenn man im Ausland einen Hund kauft und einführt, der nach dem geltendem deutschen Gesetz tierschutzwidrig kupiert wurde.

    Viele Grüße
    Corinna


    Nach 24! Beiträgen habe ich meine sachliche Antwort bekommen. Vielen Dank Corinna!

    /Thread bitte schliessen

    Okay, das so etwas nicht unterstützt werden sollte sehe ich ein.
    Und auch gegen persönliches Empfinden und kundtun zu dieser Sache ist verständlich!

    Ich wollte mit diesem Thread aber keine Grundsatzdiskussion starten. (Da gibt es im Forum schon einige!)

    Die Frage war lediglich ob der Züchter die Straftat an den Käufer "weitergibt" und dieser dann belangt wird, oder ob der Züchter (welcher ja kupiert hat) die Konsequenzen tragen muß.

    Bitte nur hierauf antworten.

    Danke

    Hallo liebe Hundefreunde,

    ich bin noch ganz neu hier im Forum. Hoffe aber das mir hier weiter geholfen werden kann.
    Ich möchte mir gerne wieder einen Dobermann zulegen und bin hier fündig geworden.

    http://kleinanzeigen.ebay.de/anzeigen/s-anz…obermann/u81182

    Nun ist auf den Bildern zu erkennen das die Rute kupiert worden ist. (Ohren nicht).

    Wenn ich nun einen solchen Welpen kaufe, mache ich mich dann strafbar?
    Oder haben sich die Züchter (kommen aus Deutschland, leben/züchten wohl auch in Deutschland) strafbar gemacht?

    Vielen Dank für eure Hilfe!!!

    Philipp