ZitatWenn beiden Parteien bekannt ist, dass die Hunde sich nicht riechen können und es auch schon mal zu Vorfällen gekommen ist (wenn auch unblutig), dann habt ihr beiden eine besondere Sorgfaltspflicht.
Ihr habt ja beide (so denke ich) quasi ausbruchssichere Zäune, oder?
Dass nun der Nachbarshund einfach so aus dem Auto springen und an eure Zaun gehen konnte, ist in meinen Augen fahrlässiges Handeln deines Nachbarn. Der weiß doch, wie du auch, dass es zu einer Rangelei kommen kann, oder? Wieso passen die Nachbarn dann nicht besser auf? Machst du doch auch. Es hört sich ja sogar noch so an, als ob die Nachbarn öfter mal vergessen das Gartentor zu schließen. Das verstehe ich nicht, wenn die Gefahr doch bekannt ist.Du könntest einen Anwalt bitten, dass der ein Schreiben schickt mit Aufforderung zur Erstattung der Tierarztkosten.
Zahlt der Nachbar nicht, dann bleibt nur der Weg einer Klage.
Der Nachbar kann die Sache auch seiner Versicherung melden, die dann den "Schaden" reguliert und euch das Geld zahlt.
Naja, so böse es klingt: Der Nachbar hat nen Schäferhund, die TS nen kleinen Hund. Der Nachbar wird sich denken: "Bei dem Schäferhund kann nicht viel passieren. Was mit dem kleinen Hund ist, ist egal...."
Ist sehr traurig, aber solche Halter gibt es zu genüge.
Man muss halt schauen, wie viel Stress man mit dem Nachbarn haben will. Entweder klagt man die Kosten ein oder vllt denkt ihr drüber nach, so eine Art Sichtschutz auf eurer Seite zu ziehen (hoch genug, das der Schäfer nicht drübergucken kann). Ist zwar doof, weil es nochmal Kosten sind, und ihr auf den TAkosten sitzen bleiben werdet, aber dann kommt es vllt gar nicht mehr zu solchen Auseinandersetzungen an den bestimmten Stellen. Und die Hunde können nicht durchbeißen.... Wäre mein Vorschlag