Hi,
hier mal das Antwortschreiben was ich nach nem knappen halben Jahr bekommen habe. Vielleicht kann mir einer sagen was ich machen soll?
Sehr geehrte Frau XY,
ihr Widerspruch vom xy gegen den Hundesteuerbeschei vom xy ging fristgerecht bei uns ein.
Das Bundesverfassungsgericht hat jedoch die anhängige Beschwerde (AZ. 1 BvR 1888/11) wegen angeblicher Verfassungswidrigkeit der Hundesteuer durch Beschluss vom 26.01.2012 nicht zur Entscheidung genommen. Nachdem sich Ihr Widerspruch auf diesen Sachverhalt gestützt hat, wäre er nun zurückgewiesen.
Wir geben Ihnen deshalb die Möglichkeit Ihren Widerspruch zurückzunehmen. Als Termin haben wir den 30.06.2012 vorgemerkt.
Sollten Sie den Widerspruch nicht zurücknehmen, sind wir verpflichtet, einen Widerspruchsbescheid zu erlassen. Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass dieser kostenpflichtig ist.
MfG