habe da noch ein Frage:
schreibe ich dann:
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich ziehe meine Widerspruch zum Hundesteuerbescheid vom xy zurück.
Gleichzeitig lege ich gegen die im bescheid festgesetzte hundesteuer erneut widerspruch ein. dIch verweise auf das beim bundesverfassungsgericht anhängige verfahren (Art. 34 MRK). Oder muss ich da wieder ein Aktenzeichen angeben? Ich weiß nicht, ob das so richtig ist. eine Geldstrafe kann ich mir gerade nicht leisten. Und meine Stadt ist bei sowas spitzfindig (sieht man ja, ich bin die einzige Dumme, die sowas zurückbekommt
)
gleichzeitig beantrage ich bis zur entscheidung des bundesverfassungsgericht im v. g. verfahren das ruhen meines widerspruchverfahrens und erkläre, dass alle zukünftig von mir geleisteten zahlungen zur hundesteuer nur unter vorbehalt gezahlt werden und bezahlt wurden.
weiterhin möchte ich sie bitten, mir den eingang meines schreibens schriftlich zu bestätigen, ebenso das ruhen des verfahrens.