ZitatIch sehe hier keinen Kabelanschluss.
Wir haben wie gesagt die Satelitenschüssel, von der gehen Kabel zu unseren Recievern. Das war's.
Wenn die Kabel ab sind, funktioniert auch nichts und andere Kabel sehe ich hier auch nicht.
Ich nehme mal an, dass das Eure eigene Schüssel ist.
Wenn der Vermieter auf einen Kabelanschluss umgestellt hat, also einen Gestattungsvertrag fürs Kabelfernsehen geschlossen hat, kann es sein, dass Ihr Euch anmelden MÜSST. Hier kommt es darauf an, ob Euch seitens des Vermieters die Anbringung einer SAT-Schüssel schriftlich genehmigt wurde. Habt Ihr eine solche Genehmigung zum Beispiel im Mietvertrag stehen und es steht aber drin, dass bei Umschluss auf einen Breitbandkabelanschluss der Vermieter die Entfernung der SAT-Schüssel verlangen kann, werdet Ihr Euch zum Fernsehen beim Kabelanbieter anmelden müssen.
Ihr müsstet dann einen Vertrag mit unitymedia schließen und die setzen Euch die Dosen in die Wohnung.
M.E. braucht Ihr unitymedia hierzu erstmal gar nicht anzuschreiben, sondern solltet erstmal mit Eurem Vermieter die Frage klären, ob Ihr eine SAT-Schüssel haben dürft oder nicht.
Ich sags mal so – der Vermieter kann die Schüssel (da ja Euer Eigentum) nicht einfach entfernen. Wir haben jetzt aber schon mehrfach erfolgreich auf Entfernung durch den Mieter geklagt. Die Kosten des Verfahrens trägt dann der Mieter.
Also klären ob Schüssel erlaubt oder nicht und wenn nicht lieber in den sauren Apfel beißen und die Kabelgebühren zahlen. Sonst kanns noch teurer werden.
PS: Es gibt hierzu auch bereits ein Urteil des Bundesgerichtshofs (vom 20.07.2005, Aktenzeichen: VIII ZR 253/04) - da steht sinngemäß drin, dass die Umstellung auf Kabel eine Modernisierungsmaßnahme ist und daher vom Mieter zu dulden ist.