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Eine Haushaltshilfe zu engagieren, und diese mit einem (evtl. sogar regelmäßigen) Betreuen/Ausführen des Hundes zu beauftragen, könnte im Schadensfall zu einer Umgehung der gesetzlichen Vorschriften für Hundesitting ausgelegt werden - und damit bleibt die Haftung beim Hundehalter!
Es könnte durchaus sein, dass eine Versicherung so argumentiert um nicht zahlen zu müssen.
Für das Gassiführen gegen Geld, ohne Gewerbeschein, aber als Minijob angemeldet und mit einer begrenzten Anzahl (haushaltsübliche Menge, sagte man mir beim Amt) an Hunden, ist ein Sachkundenachweis nach §11 des Tierschutzgesetzes nicht zwingend notwendig.
Aber für alle Beteiligten wäre es sicher am besten der Sitter hätte auch als Minijobber diesen Nachweis, eben wegen des Umstandes, dass bei einem Versicherungsfall es negativ ausgelegt werden kann, keinen Sachkundenachweis erbracht zu haben.