Das Veterinäramt legt nix fest; die erteilen lediglich die Erlaubnis zur Hundehaltung, mehr nicht.
Beiträge von Grinsekatze1
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Vielleicht wurde auch nur das Anschirren negativ aufgebaut.
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Das Finanzamt legt fest wer gewerbsmässig züchtet; das richtet sich nach den Einkünften und nicht nach der Anzahl der Zuchthunde bzw. Hunde überhaupt.
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Das ist doch mal im Ansatz gut. Jetzt muss sie nur noch lernen, dass sie nicht zu Knurren und zu Bellen hat.
Abbruchkommando einführen ("Nein") und ruhigsein belohnen.
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eine provokante Frage vielleicht:
Wir haben hier ja das Like-System, ähnlich wie bei FB.
Im Gegensatz zu FB werden hier aber die erhaltenen Likes angezeigt.
Was haltet ihr so davon? Wie seht ihr das? Ist das nicht irgendwie ein positives oder negatives Bild, dass sich andere User von einem machen können. Verliert man dadurch etwas an Neutralität und Unvoreingenommenheit? Klar, durch seine Beiträge "outet" man sich schon auch.
Aber überlegt ihr manchmal, ein Like zu vergeben, weil derjenige schon so viele - oder nur so wenige - hat?
Ich trau mich und sage mal, dass ich es schöner fände, wenn die Likes nicht angezeigt werden.

Über was man sich doch alles Gedanken machen kann
Die Likes liken den Beitrag des Users und nicht mehr! -
Man könnte diese Ausgangsposition auch anders darstellen, nämlich: angehender Hundezüchter hat ein Grundkapital und betreibt unter Mithilfe seiner ganzen Familie eine Hundezucht.
Das wäre eine realistische Konstellation, würde das für Euch was ändern?
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Werf doch ein paar Stückchen von Plantinum in den Wassernapf, dann hat er einen vertrauten Geruch und geht vielleicht fischen!
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Ich habe diesbezüglich keine Erfahrung. Kann mir aber vorstellen, dass diese Höhle leicht die Form verliert. Ist ja Schaumstoff und die Schaumstoffkörbchen leiern mit der Zeit ja auch aus.
Wenn Du eine Höhle haben möchtest, warum nimmst Du keine Kunststoffbox, hängst das Türchen aus und legst eine dicke Volldecke oder Kissen hinein. Ist hygienischer, lässt sich prima sauber halten und Du kannst die Schlafecke jederzeit im Auto mitnehmen.
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Das Wort "Vermehrer" müsste eindeutig definiert sein; ist es aber nicht, weil jeder unter dem Begriff Vermehrer was ganz anderes versteht.
Für den einen sind mehrere Würfe im Jahr eines Züchters bereits Vermehrung; der andere macht es von der Hundehaltung und Größe des Hundebestandes abhängig und wieder andere glauben an eine blanke sinnlose Vermehrung, wenn der Züchter hauseigene Deckrüden einsetzt.
Was ist jetzt Vermehrer? Was ist Vermehrung?
Es mag sicherlich für die Zucht weitaus besser sein ein hohes Potenzial an nicht verwandten Hunden zu züchten. Das wiederum setzt aber voraus, dass aus solchen Fremd-Verpaarungen (bezeichnen wir das mal so) auch tatsächlich ein Teil dieser Hunde wieder zur Zucht kommen. Und daran krankt es ja: die wenigsten Hunde aus solchen Verpaarungen kommen wieder in die Zucht und von daher macht die bester Fremdverpaarung wenig Sinn. Sinn schon, wenn Hunde daraus wieder weitergebracht werden. Das macht Otto-Normal-Hundehalter eben nicht!
Der normale Hundekäufer sucht einen Welpen mit guten Wesenseigenschaften. Von daher sind Wiederholungspaarungen, woraus bereits hervorragende Hunde nachzuweisen sind, für den einfachen Welpenkäufer eine gute Orierntierung. Da jetzt nur "Vermehrung" zu unterstellen, weil Wiederholungsverpaarung, halte ich für überzogen.
Züchter und solche die es werden wollen, werden sich zumindest beim Kauf einer Hündin an guten bewährten Linien orientieren und nicht einfach den Welpen aus einer XYZ-Fremdverpaarung nehmen, von dem sie am Ende gar nicht wissen, wie sich der zukünftige Zuchthund entwickelt.
Dass man auf eine gute Zuchthündin mit bestmöglichen Erbmaterial aufbaut; für die Weiterzucht sich "fremd" orientiert und aus so einer Verpaarung dann auch Welpen für die Weiterzucht behält, steht wohl außer Frage.
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Hundezüchter unterliegen genau wie jeder andere Hundehalter der Hundesteuerpflicht; und das mit jedem ihrer Hunde.
Viele Gemeinde hatten jahrzehntelang eine sogenannte Zwingersteuerpauschale denjenigen Hundezüchtern gewährt, die den Nachweis eines eingetragenen Zwingernamens und eines Verbandes vorlegen konnten. Im Zuge der allgemeinen Sparmaßnahmen und der Not der vielen Gemeinden nach der Suche nach Steuereinnahmen, wurde diese Zwingersteuerpauschale abgeschafft.
Fatal, wenn der Hundezüchter seine Althunde behalten hatte; denn auch die waren/sind weiterhin hundesteuerpflichtig. Da kommt ein nettes Sümmchen an Steuergeldern und (unnötige) Kosten auf den Züchter zu.
Viele Züchter haben deshalb bei ihrem hiesigen Ordnungsamt der Stadt gegen geringe Gebühr ein "Gewerbe" angemeldet. Voraussetzung dafür ist jedoch der § 11 des TSChG. Mit dieser Anmeldung entfällt die Hundesteuerpflicht; jedoch nicht die Versteuerung von Einkommen durch den Welpenverkauf. Der Hundezüchter hat hier eine Verpflichtung gegenüber dem Finanzamt.
Weiter sind alle Einkünfte dem Finanzamt anzuzeigen und das entscheidet dann inwieweit der Züchter steuerlich als "gewerbsmässig" zu händeln ist.