Ich denke, da werden wohl eher die üblichen Pensionspreise zugrunde gelegt und eventuelle Ausbildungs-/Trainerkosten nach Belegen angerechnet.
Beschlagnahmte Hunde, die im Tierheim unterkommen, werden auch nach dem Tagespensionspreis abgerechnet, dazu die Kosten von Tierarzt usw. Bis der gerichtliche Bescheid da ist, geklärt ist, ob die Hunde wieder zurück gehen, vergeht viel Zeit. Da oftmals eine hohe Summe zusammen kommt, gibt der Eigentümer die beschlagnahmte Hunde eher frei, als dass er sie zurück nimmt.