Die Cromérinnen entscheiden nach dem Fell; ist das Fell pudelartig, dann wird auch nach Pudel und Aussehen geschoren.
Und jetzt: darfst das gerne wieder löschen; passt ja nicht!
Die Cromérinnen entscheiden nach dem Fell; ist das Fell pudelartig, dann wird auch nach Pudel und Aussehen geschoren.
Und jetzt: darfst das gerne wieder löschen; passt ja nicht!
Hört doch endlich auf!
Du hast die Option der Probezeit, hast sie genutzt und hast es jetzt so entschieden.
Das ist Dein gutes Recht! (Moralisch werte ich das anders - wer sich für ein Tier entscheidet, übenimmt die Konsequenzen - aber: nicht immer ist das möglich)
Es passt nicht; Rückgabe ist möglich; also geht der Hund an die Pflegestelle zurück.
Ich will hier niemand verurteilen - der Hund hat eine Probeoption und es passt nicht - er wird an die Pflegestelle zurück gegeben.
Jetzt muss der Hund zurück!
Jetzt wünsche ich dem Hund, dass er zurück kehren kann und dass er eine gute Option für eine Weitervermittlung hat.
Ich wünsche ihm nicht, dass er zum Wanderpokal wird.
Alles Gute kleiner unbekannter Hund!
Bin jetzt raus!
Die Aujeszkysche Schweinepest ist beim Hausschwein nahezu ausgerottet.
Dagegen ist diese Erkrankung beim Wildschwein weit verbreitet und Blut lecken, Schleim lecken, Kot fressen durch den Hund kann zur Ansteckung führen.
Das Virus geht durch das Rückenmark direkt ins Hirn und innerhalb von 3 Tagen sind die Hunde tot. Eine Behandlung, eine Therapie gibt es nicht!
Aber Du hast ihn! Wann denn bekommen? Nachgeschickt?
Klingt nicht sehr glaubwürdig!
Nu, im Impfpass steht das er 2013 geboren ist. Laut der PS ist das aber nur der Fundzeitpunkt, also kann er auch noch älter sein, aber niemals erst 1 Jahr.
Warum hast Du ihn dann überhaupt genommen?
Ich habe selbst eine fast 16jährige Seniorin. Die ist auch recht wunderlich; dennoch gilt hier ein Managment: es gibt feste Fütterungszeiten und dazwischen gar nichts.
Abends ein Betthupferl, das fordert sie konsequent ein - durch Unruhe, durch Umherlaufen. Das kann ich gar nicht "vergessen"; sie hilft mir auf die Sprünge!
Morgens gegen 6.00 Uhr ist sie meist eingekotet; mache ich stillschweigend weg.
Ist halt ein altes seniles Mädchen das mich sehr fordert. Irgendwann ist sie nicht mehr da und ich werde sie sehr vermissen. aber bis dahin - muss ich einfach durch!
Der Hausverwalter hat in der Regel ein Verfügungsrecht über die zu verwaltende Immobilie. Er vertritt die Interesse des Eigentümers.
Ist die Frage der Hundehaltung nicht geklärt, kann der Hausverwalter mit dem Eigentümer Rücksprache nehmen und dessen Entscheidung dem künftigen Mieter mitteilen. Er hat dann auch das Recht ein Verbot oder eine Zusage auszusprechen!
In der Regel haben Hausverwalter mit dem Hauseigentümer einen sogenannten Hausverwaltungsvertrag. Darin ist vieles vereinbart; darauf kann sich der Verwalter stützen. Und was nicht geregelt ist, bedarf der schriftlichen Nachfrage!
Hört doch auf!
Der Hund passt nicht in das gemeinsame Leben - warum auch immer!
Tatsache ist, dass er auf Probe wohnt und zurück gegeben werden kann. Die TS will das nutzen. Ist ja auch ihr gutes Recht. Moralisch will ich das gar nicht bewerten!
Die Frage war, die Übergabezeit. Offensichtlich wurde da ja einiges geklärt. Und gut ist es jetzt!!!!