Hallo Dawn,
ich wollte deine Frage nochmal aufgreifen.
Der Begriff "Gebrauchsgegenstand" wird durch die Größe des Tieres bestimmt und regelt, dass, durch Kleintiere, entstandener Schaden in der privaten Haftpflicht mit abgesichert ist. Wenn du (bspw. mit deinem Fahrrad), oder deine Katze ein Auto zerkratzt, steht die Privathaftpflicht dafür ein.
ZitatKleintiere, bis hin zu Katzen, werden über die Privathaftpflichtversicherung kostenfrei mitversichert. Sie werden gesetzlich als “Gebrauchsgegenstände” betrachtet und benötigen demzufolge keine spezielle Tierhalterhaftpflicht
Quelle: http://www.tierhalterhaftpflic…erhalterhaftpflicht-infos
Dieser Begriff ist versicherungsrelevant und klärt, welche Versicherung zuständig ist.
Ich hoffe der Beitrag hilft der weiteren Klärung.
MfG,
Stefan