ZitatIch finde, dass hier ein bisschen krass geurteilt wird. Manche Äußerungen gehen ja in Richtung selbst schuld, weil nicht doppelt und dreifach gesichert. Der Hund war mal grad zwei Tage da, Jagdhund war bekannt, deshalb auch an der Leine und dann der unglückliche Zufall, dass ein Schuss fiel und der Hund in Panik geriet. Ich kann keine Verantwortungslosigkeit entdecken und weiß nicht, wo ich da einen Vorwurf für die neuen Hundehalter herleiten soll. Wenn ich dazu noch ins Kalkül ziehe, dass sie sich ebenfalls zeitintensiv an der Suche beteiligt haben, dann kann ich verstehen, dass sie etwas entnervt sind und zumindest bei diesem Hund kein Interesse an einem Rückerhalt haben. Eine emotionale Bindung ist sicher noch nicht erfolgt und nochmal so einen Albtraum wünscht man sich auch nicht.
Die Sache mit dem Geld liegt aber auf einer völlig anderen Ebene. 100,-- Euro sind zugegebenermaßen nicht viel, aber es war der vereinbarte Preis. Und somit hat der Erwerber das Recht auf den Hund oder Rückgabe des Kaufpreises. Wenn die ehemaligen Besitzer viel (auch finanziellen) Aufwand getrieben haben, um den Hund zu finden, dann war das ihr Privatvergnügen (sorry für die krasse Wortwahl, aber so ist es nun mal). Ein Recht, den Hund einzubehalten und auch noch seine Sachen abzuholen, hatten sie wohl kaum.
Da es in den Interessenlagen von Verkäufer und Erwerber bezüglich des Hundes keine Differenzen gibt (der eine besteht nicht auf Rückgabe und der andere will ihn nicht wieder hingeben), geht es nur noch um den Umgang mit den 100,-- Euro. Normal wäre eine Rückabwicklung des Kaufvertrags. Wäre aber, wenn sich die Verkäufer weigern, nur gerichtlich durchsetzbar und ob sich das für 100,-- Euro lohnt, stelle ich mal dahin.
Ich verstehe aber, dass man im Falle des TS angesäuert ist, dass man 100,-- Euro gezahlt hat, die normale Sorgfalt im Umgang beachtet hat und jetzt trotzdem keinen Hund hat und 100,-- Euro ärmer ist.
LG Appelschnut
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