Nach der neuen Tierschutzverordnung darf man ja Hunde mit Qualzuchtmerkmalen nicht einfach so ausstellen. Soweit ich das verstehe dürfen diese Hunde auch nicht an Turnieren teilnehmen oder sonstwie zur Schau gestellt werden. Soweit korrekt?
Jetzt bereite ich gerade mit einer Hundephysio einen Spaß=Bewegungs=Nachmittag vor. Es wird im kleinen Rahmen stattfinden, nur eine begrenzte Teilnehmerzahl haben und keine Zuschauer (außer jemand bringt die Oma mit) . Wir nehmen allerdings etwas Geld um die Kosten zu decken. Greift diese Verordnung dabei auch?