Beiträge von Gisnno

    Das ist aber auch eine Hübsche.
    Und man sieht richtig die Herzen über den Bildschirm fliegen, wenn man deine Beiträge liest.
    Man hofft ja beinahe, keiner meldet sich, damit du sie behalten kannst.
    Das scheint mir Liebe auf den ersten Blick gewesen zu sein.
    Und den Namen finde ich sehr schön :-).

    Zitat

    Für die halbe Welt, ist dieser Hund nur irgendwer
    aber für irgendwen, ist dieser Hund die halbe Welt!
    Und für diesen Hund und sein "irgendwen" freue ich mich von Herzen,
    ganz egal, ob in diesem Land Hunde gegessen werden oder nicht.


    Für die beiden ist die Welt wieder halbwegs im Lot!
    Kann man sich nicht einfach darüber freuen!?



    Sehr schön geschrieben !
    Und ich freue mich für die beiden von Herzen !

    Schön dass du dich meldest und das ihr den Hund nicht abgeben wollt.
    Dein Sohn macht sich scheinbar doch große Sorgen um sein Schwesterchen, was ja sehr rührend ist.
    Wahrscheinlich ist er hin und hergerissen zwischen Liebe zu seiner Schwester und Zuneigung zu eurem Hund
    und es ehrt ihn, dass er sich immer für sein Schwesterchen entscheiden würde.
    Manche großen Brüder sind da ja anders und würden ein Geschwisterchen auch mal gegen ein Kaugummi eintauschen (selbst erlebt, aber andere Geschichte :-)).
    Es ist ja nichts Schlimmes passiert und ihr kriegt das sicher hin, dass alle unbeschadet bleiben.
    Schau doch ab und zu mal hier ins Forum rein, ist eigentlich ganz nett bei uns.

    Wenn du immer und überall Leckerlies in den Hosentaschen dabei hast und wenn du alle Hunde per Namen kennst, die dir begegnen, aber die der Herrchen und Frauchen nicht.
    Wenn du mit den Kindern auch in der Hundesprache sprichst: Aus, Sitz, Bleib, Fuß :-) ...

    Hallo Jan,
    ja du hast natürlich Recht.
    Aber irgendwo hab ich das gelesen und auch öfter schon so gehört mit den 14 Jahren.
    Ich bin ja auch schon viel eher mit den Hundis gegangen und meine Kids auch, aber dennoch hatte ich immer das mit den 14 Jahren im Hinterkopf :-?

    Das hab ich jetzt mal im Netz dazu gefunden



    Laut Tierschutzgesetz gelten folgende Regeln:




    § 11c:


    Ohne Einwilligung der Eltern dürfen Wirbeltiere an Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 16. Lebensjahr nicht abgegeben werden.




    Weiterhin besagt § 17:


    Mit Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder mit Geldbuße wird bestraft, wer entgegen § 11c Wirbeltiere an Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 16. Lebensjahr abgibt.




    Was bedeutet das nun für Sie:


    Zum einen darf sich ein Kind oder Jugendlicher bis zum vollendeten 16. Lebensjahr kein Wirbeltier (egal ob Hund, Katze, Hase etc.) ohne Einwilligung der Eltern kaufen oder sich schenken lassen. Zum anderen darf man einem Kind oder Jugendlichen auch kein Wirbeltier leihweise z.B. zum Spazierengehen überlassen (also abgeben).




    Selbst wenn die Eltern die Erlaubnis gegeben haben, oder es sich um den Hund der Familie handelt, können Sie wegen Verletzung der Aufsichtspflicht belangt werden, weil:




    1. Ein Kind oder Jugendlicher bis zum vollendeten 16. Lebensjahr noch nicht vollständig geschäftsfähig ist
    2. der Gehorsam des Tieres bei einem Kind oder der Jugendlichen nicht gegeben ist, bzw. sie nicht korrekt auf das Tier einwirken können
    3. Mittlere bis große Hunde dem Kind oder Jugendlichen körperlich überlegen sind
    4. Hunde (jeder Größe!) von anderen Hunden angegriffen werden können, und das Kind oder der Jugendliche somit auch in Gefahr kommen kann.




    Bei einem Vorfall bedeutet das, dass Sie:


    1. Ihren Versicherungsschutz der Hundehaftpflicht aus diesen Gründen verlieren können
    2. lt. § 17 Tierschutzgesetz mit einer Freiheitsstrafe oder Geldbuße belangt werden können.




    Bedenken Sie bitte auch:


    Selbst ein Tier das noch so wohlerzogen ist, kann einen schlechten Tag haben, sich erschrecken oder selbst bedroht bzw. angegriffen werden. Selbst wir Erwachsenen handeln in solch einer Situation oft vorschnell oder unüberlegt und begeben uns dadurch in Gefahr. Wie viel gefährlicher ist es somit für ein Kind?




    Gehen Sie also immer mit Ihrem Kind oder Jugendlichen gemeinsam mit dem Hund spazieren, bis es das 16. Lebensjahr vollendet hat. Auch so kann Ihr Kind Verantwortung lernen. Außerdem gibt es genügend kleine Aufgaben rund um den Hund, die das Verantwortungsgefühl ihres Kindes schulen können (immer für eine volle Wasserschüssel sorgen, Bürsten etc.) Durch Ihr umsichtiges Vorgehen setzen Sie Ihr Kind keinen unnötigen Gefahren aus, bzw. bringen Sie sich selbst nicht in eine schwierige Rechtslage.

    Ihr braucht den Hund nicht wegzugeben, wenn ihr in Zukunft einfach verhindert, dass das Baby einfach so zum Hund kann.
    Er ist jetzt keine reißende Bestie nur weil er einfach für sich mal seine Grenzen gesetzt hat.
    Wenn er das Baby richtig hätte beißen wollen, dann hätte er das getan und das hätte dann anders ausgesehen.
    Aber er wollte halt einfach in seiner begrenzten Art sagen, tut das Baby hier weg, ich mag jetzt nicht bedrängt werden.
    Gebt dem Hund seinen Bereich und dem Baby auch und führt die beiden nur zusammen, wenn das Baby auf dem Schoß ist und der Hund weiß, jetzt ist es okay, keiner kneift mich ins Ohr, keiner patscht auf mir rum.
    Wahrscheinlich ist das Baby für den Hund genauso bedrohlich, wie der Hund momentan für euch.
    Versucht euch doch mal in ihn hineinzuversetzen.
    Wenn ihr aber gar kein Vertrauen wegen diesem einen Zwischenfall, der von euch verschuldet wurde, habt, dann gebt ihn halt in gute Hände ab.
    Aber ich finde es sehr schade, wenn man es sich so einfach macht.
    Man holt sich Verantwortung ins Haus, wenn man sich einen Hund anschafft.