Wenn man eh vor hat auszuziehen, würd ich's auch ohne offizielle Erlaubnis machen.
Außerordentlicher Kündigungsgrund ist Hundehaltung nur in ganz bestimmten Fällen, und auch da ist der Vermieter in der Beweispflicht (zB die angesprochene Allergie einer Mietpartei).Wir habens so gemacht und über ein Jahr ohne Erlaubnis den Hund in derWohnung gehalten und sind jetzt frisch umgezogen - aber wir hätten auch die Mittel zu einem früheren Umzug bzw. zu einer etwaigen Auseinandersetzung mit dem Vermieter gehabt (hallo Rechtsschutzversicherung...) daher haben wirs einfach drauf ankommen lassen.
Diese Einstellung finde ich so unverschämt! Genau wegen solchen Hundehaltern wie du haben wir jetzt den Ärger! In unserem Mietshaus wohnen, jetzt rausgekommen, mind. 3 unangemeldete Hunde - logischerweise ist der Vermieter stinksauer und die Hundezahl im Haus soll drastisch reduziert werden, unser erlaubter (!) zweiter Hund eingeschlossen. Jetzt leiden wir mit darunter, weil andere zu dumm, zu faul und zu egoistisch waren ihre Hunde ordentlich dem Vermieter zu melden. Geht gar nicht! Ich hoffe niemand nimmt sich ein Beispiel an deinen Ausführungen!
@TS: Ich würde lieber auch noch ein Jahr warten und dann in eine Wohnung ziehen, wo die Hundehaltung definitiv erlaubt ist. Spart euch einiges an Nerven!