Beiträge von kleinehexe1981

    Zitat

    wenns kein wirklich triftiger grund ist würde ich uU dem tierheim nicht erzählen das du sie damals weggeben hast, unser tsv vermittelt zb keine tiere an leute die ihre schonmal weggegeben haben (find ich auch richtig so)


    Die wissen die Vorgeschichte, aber sie geben sie mir wieder, wenn ich denen die Erlaubnis vom Vermieter bringe.
    Allerdings hat sich der Vermieter noch nicht geäußert :verzweifelt:

    Hallo!
    Irgendwie finde ich keine kurze passende Überschrift.


    Ich bin letztes Jahr in ein Mehrfamilienhaus gezogen, in dem eine Partei einen etwas größeren Mix hat (ca 50cm Schulterhöhe) und eine Partei hat zwei Hunde (Yorki und einen Schnuazer).


    Nun ist es so, dass ich damals meine Hündin weggeben musste. Durch zufall habe ich sie im tierheim gefunden (warum auch immer ich auf die Homepage dorgt geschaut habe).


    Die Maus ist jetzt fast 11Jahre alt und durch Krankheit lebt sie noch ca 2-3 Jahre lt. Auskunft des Tierarztes im Tierheim.


    Nun ist es so, dass ich sie zu mir holen möchte. Ich habe im Mietvertrag geschaut, wo steht: Tiere, insbesondere Hunde Katzen und dgl. dürfen nur mit ausdrücklicher Erlaubnis des Verwalters gehalten oder zeitweilig verwahrt werden. Die Erlaubnis gilt nur für den Einzelfall und kann nur wiederrufen werden, wenn Unzumutbarkeiten eintreten.


    Nun haben ja bereits 2 Parteien (selbe Wohnungsgröße, EG und DG) jeweils einen und zwei Hunde, die ihre Geschäfte auch in den Vorgarten bzw. Hinterhof machen (ob sie es dürfen sei dahingestellt).


    Kann mein Vermieter mir jetzt verbieten einen alten Hund aufzunehmen? Welche Chancen hätte ich bei Gericht?