persica:
Du liegst natürlich richtig: wofür Schmerzensgeld verwendet wird, entscheidet der Anspruchsberechtigte.
Ich wollte nur ergänzend darauf hinaus, dass bei einem Anspruch auf Schmerzensgeld (= immaterieller Schaden) gleichzeitig ein Anspruch auf Ersatz des materiellen Schadens besteht, dh. man bekommt beides und muss daher das Schmerzensgeld nicht für Beerdigungskosten hernehmen.
Ich finde es ausgesprochen gut, dass auch in Deutschland Hinterbliebenengeld gezahlt wird ohne die doch früher sehr schwer zu erfüllenden Voraussetzungen.
Den Angehörigen kann man nur alles Gute wünschen. Es ist immer schwer, Angehörige zu verlieren, welche Auswirkungen dieser dramatische Todesfall hat, kann man sich als selbst nicht Betroffener wahrscheinlich kaum vorstellen. Gut, dass sie dann wenigstens anwaltlich vertreten sind.
 
		 
				
		
	 Gegen die gefahrenabwehrrechtliche Maßnahme der zwangsweisen Einschläferung müsste ich im einstweiligen RSchutz vorgehen, die Anordnung setzt zudem meine Anhörung voraus. Vielleicht stimmt das auch nicht, aber so hatte ich mir das zusammengereimt.
  Gegen die gefahrenabwehrrechtliche Maßnahme der zwangsweisen Einschläferung müsste ich im einstweiligen RSchutz vorgehen, die Anordnung setzt zudem meine Anhörung voraus. Vielleicht stimmt das auch nicht, aber so hatte ich mir das zusammengereimt.