Beiträge von Dagga80

    Zitat

    Öhm, ging es nicht gerade genau darum? Das NIX hin und herschlackert???
    Kann sein, dass Dein Hund genug Fell hat, schrubbelt aber dann doch trotzdem an den Achseln, oder nicht?

    Kompetente Fachleute kann man so oder so sehen. Nimm 3 Trainer oder THP und Du hast 3 verschiedene Meinungen. Welche Meinung jetzt kompetent ist, muss dann letztendlich jeder für sich entscheiden. Daher würde ich das jetzt nicht als ausschlaggebenden Punkt sehen.

    Ich weiß , daß es wohl nicht das Optimum für Denyo ist .
    Aber haben mehr als 3 Profis Denyo live gesehen .
    Und unabhängig voneinander waren ausnahmslos alle der Meinung , daß es nicht schädlich ist .
    Soll der "auschlaggebende Punkt" die Kommentare von DF-Usern sein , die meinen an einem Bild festmachen zu können , wie ein Geschirr sitzt ?

    Da wird behauptet , das X-Back wäre nicht gepolstert usw. :headbash:

    Maanu : Ich lasse meinen wenigstens nicht vor einem Stahlgitter im Boden anziehen (wie in Deinem tollen Video) . :hust:
    Und zum 1000. mal : Denyo ist leinenführig !

    1. Ist das ein Pflegehund , der 2 mal die Woche Gassi geführt wird . Nicht ihrer .
    2. Hat Miri die Besitzerin wegen dem HB schon angesprochen . Mal sehen , ob sie das ändert . Ist ja ihr Hund .

    Also : Wenn man keine Ahnung hat ... einfach mal die F....e halten .

    Zu dem ersten Geschirr :
    Auf dem Photo kommt das wohl falsch rüber . Liegt wohl am Fell .
    "Auf Zug" heißt lediglich , daß es weiter nach hinten rutscht , wenn die Flexi dran ist .
    Und wie gesagt , haben kompetente Fachleute , die ihn live gesehen haben , nix zu meckern gehabt .

    Zum X-Back :
    Es ist mit Neopren gepolstert . Außerdem hat der massig Fell . Wär also auch egal .

    Hier mal ein paar Pics von Denyo´s Geschirr und X-Back :

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    Das Geschirr ist verstellbar . Auf Zug siehts besser aus . ;)
    Trainer und Physiotherapeuten haben bestätigt , daß es gut sitzt .


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    Das X-Back ist auf Zug und sitzt perfekt auf dem letzten Rippenbogen .

    Zitat

    Björn,
    ich kenn dich nicht, aber ich hab mal ne Frage:

    Denkst du ernsthaft, jemand aus dem DF verursacht seinen Tieren absichtlich Schmerzen?

    Hab ich zu irgendeinem Zeitpunkt behauptet , jemand macht das absichtlich ? :verzweifelt:
    Es gibt genügend HH , die aus Unwissenheit solche Sachen benutzen . Das TSG hat den Auftrag deren Hunde zu schützen .
    Schön , wenn Eure Hunde nicht ziehen . Und was ist , wenn sie aus welchen Gründen auch immer , das trotzdem mal machen ? Es gibt genügend Beiträge , die solche Unfälle beschreiben .
    Außerdem (ja hab ich schon oft gesagt) arbeiten Stachler etc. über den Schmerzimpuls . Und der ist verboten .

    Zitat

    ich hab mir das ganze jetzt nicht durchgelesen.
    Auf jeden Fall trägt mein Hund im Alltag nur Geschirr, ab und an mal ein Halsband. Schiefe Blicke vorprogrammiert bei 70cm großem Hund - aber ist mir egal :D

    Das ist aber doch auch ein Argument FÜR ein HB und Stachler ! Sieht doch viiiiel cooler aus ! ;)

    Zitat


    dann sollte man auch nen Schlüsselbund verbieten
    die fliegen auch gut

    Mehr hab ich von Dir nicht erwartet ... :muede:

    Zitat

    Nur weil fuer dich oder mich etwas kein vernuenftiger Grund ist, ist es fuer dem Amts-Vet noch lange ebenfalls keiner oder andersrum. Und somit kommen wir wieder zu dem Punkt, der in meinem letzten Posting steht...

    Diese Zitat bezieht sich auf ein vollkommen anderes Gesetz und wird hier total aus dem Zusammenhang gerissen .
    Wenn Du weiterliest , wirst Du aber merken , wie der Gesetzgeber in Sachen "vernünftiger Grund" handelt .

    Zitat

    Der Gesetzgeber bedient sich hier zur Beschreibung seiner Ziele eines unbestimmten Rechtsbegriffs, da die vielfältigen Vorgänge der Lebenswirklichkeit nicht umfassend und abschließend dargestellt werden können. Zudem kann durch die offene Tatbestandsformulierung das Tierschutzrecht durch Auslegung und Rechtspechung weiterentwickelt werden, ohne daß eine Gesetzesänderung erforderlich wäre.

    Alles klar ?

    :hust: :muede: :muede2:

    Zitat

    Quelle: Tierschutzbericht der Bundesregierung

    Bitte nicht immer die Miniauszüge lesen und drauf pochen, man sollte die Schriften schon ganz kennen

    Glaub mir , ich kenne das Tierschutzgesetz .
    Dein besagtes Gesetz bezieht sich auf die Tötung eines Tieres !
    Wer lesen kann , ist klar im Vorteil . ;)
    Man muss kein Advokat sein , um zu sehen , daß Du vollkommen auf dem Holzweg bist .
    Hier nochmal das Gesetz auf welch Deines sich bezieht :

    Zitat

    Erster Abschnitt - Grundsatz
    § 1
    Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.

    Ist doch garnicht soooo schwer zu kapieren . Oder ? :datz:

    Zitat

    Na dann hoffen wir mal das unser Tierschützer kein Fleisch isst.. denn wenn ja, müsste er eigentlich die Auslegung des Gesetzes verstehen.

    :???:

    Zitat

    § 3 Allgemeine Grundsätze
    (1) Die Tiere sind so zu betreuen, ruhigzustellen, zu betäuben, zu schlachten oder zu töten, daß bei ihnen nicht mehr als unvermeidbare Aufregung, Schmerzen, Leiden oder Schäden verursacht werden.

    Was hat das jetzt mit dem Thema zu tun ?
    Wir kommen vom hundertsten in´s tausendste .

    Zitat

    Soso, Dagga. Dann verbieten wir doch einfach alles. Am besten die gesamte Hundehaltung. Man kann nen Hund auch ohne Halsband etc. kaputt machen. Das Tierschutzgesetz verbietet uebermaessige Schmerzen und weiter? Das was du hier schreibst ist einfach nr Irrsinn. Denn eben..auch ein Geschirr kann dem Hund weh tun. Verbieten wir es doch, sagt ja das Gesetz :roll:

    Zitat

    Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen. Stand: Neufassung vom 28.05.2006

    Da steht nix von "übermäßigen" Schmerzen .
    Und wer dieses Gesetz nicht versteht oder sich darüber hinwegsetzt ... ja , dem sollte Hundehaltung verboten werden . ;)