kann mir nicht vorstellen, dass da noch was nachkommt . . . also erst mal runterkommen 
ist ne superblöde Situation, aber letztendlich konntest du da nu auch nichts dafür . . wie die Rechtslage da im Fall der Fälle aussieht weiß ich auch nicht, aber letztendlich ist ja nichts passiert
aber PocoLoco: das mit der Leinenpflicht würd ich net so verallgemeinern . . das kommt ganz darauf an, wo du bist
bei uns zum Beispiel steht wortwörtlich
Kampfhunde (§ 3 Abs. 1) und große Hunde (§3 Abs. 2) sind in allen öffentli- chen Anlagen und auf allen öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen im ge- samten Stadtgebiet ständig an der Leine zu führen.
und große Hunde sind definiert als:
Große Hunde sind erwachsene Hunde, deren Schulterhöhe 50 cm und mehr
beträgt, soweit sie keine Kampfhunde sind. Zu den großen Hunden zählen stets
erwachsene Hunde der Rassen Schäferhund, Boxer, Dobermann, Rottweiler
und Deutsche Dogge.
also da wird teilweise durchaus ein Unterschied gemacht 