Beiträge von Stinktier

    Danke für die schnellen Antworten.

    Ja, der Hund ist auf A angemeldet, sie bezahlt die Hundesteuer. Der Hund ist versichert, die Versicherung bezahlt der Vater von A.

    A trägt sämtliche Kosten, also neben Steuer und Versicherung auch Tierarzt und Futter. B beteiligt sich an diesen Kosten in keiner Form.

    Der Hund lebt dauerhaft bei A und zwar in der Wohnung, die er seit dem Welpenalter kennt (die gewohnte Umgebung also).

    Wir haben uns nicht im Streit mit viel Klimbim und Schlammschlacht getrennt - zum Glück! Sicher war es schmerzhaft, für beide Seiten, das bringt eine Trennung nun mal mit sich.
    Wenn ich darüber nachdenke, meinen Hund zum Abschied nochmal herzugeben, dann denke ich dabei nicht so sehr an den Hund (der mittlerweile auch keine so starke Bindung mehr zu meinem Ex hatte und immer schon auf mich fixiert war), sondern an meinen Ex. Es ist zwar mein Ex, aber ich würde ihm prinzipiell schon gern die Möglichkeit geben, sich in einer gewissen Form zu verabschieden.

    Ich mache mir sehr große Sorgen, inwiefern er in meinem sozialen Umfeld eingreifen würde, schlechte Dinge über mich erzählen würde, wenn ich den Hund nicht mehr rausgebe. Bei der Trennung hat er behauptet, ich würde den Hund vernachlässigen, ja geradezu misshandeln. Wahr ist, dass ich sehr viel zu tun hatte und der Hund ein wenig zu kurz gekommen ist (solche Phasen kennt bestimmt jeder). Aber zu der Zeit war ja mein Ex noch da und hätte das locker auffangen können. Zum spazieren gehen hatte er nur leider keine Lust, er wollte immer nur das tun, was immer Spaß macht (Spielen, Streicheln). Wer geht schon übermäßig gern im Regen oder bei Kälte spazieren? Diese Pflichten waren ihm dann zu blöd...

    Hallo liebe DogForler,

    ich habe mein Anliegen anonymisiert bzw. allgemein gestellt, um eventuellen Problemen (ob man das auf sich selbst bezogen so fragen darf, ist hier ja keine Rechtsberatung) vorzubeugen.

    A hat sich nach sechs Jahren von ihrem Lebenspartner B getrennt (keine Ehe), davon lebten sie vier Jahre in einer gemeinsamen Wohnung.
    Sie haben einen Hund (jetzt vier Jahre alt) angeschafft, als sie bereits zusammen wohnten.
    A hat den Kaufvertrag unterschrieben (nur A und die Verkäuferin des Hundes) und A ist bei Tasso, der Registrierungsstelle für gechipte Hunde, als Besitzerin eingetragen.
    A lebt weiterhin in der ehemals gemeinsamen Wohnung.

    Die Trennung ist ein Jahr her. Seitdem hatte B den Hund ca. fünf Mal, aber nur dann, wenn ihm gerade danach war und er Lust dazu hatte. Sehr unregelmäßig und selten also.

    A möchte ihm den Hund nicht mehr geben, weil sie angst hat, ihn nicht zurückzubekommen. (Könnte das aber nicht rechtskräftig beweisen.)

    Drei Fragen:

    1) Wenn A den Hund nicht mehr herausgibt, kann B ein Gerichtsverfahren anstrengen? (Kommen da eventuell hohe Kosten auf A zu?)

    2) Sollte A den Hund nocheinmal freiwillig rausgeben und B ihn nicht zum vereinbarten Zeitpunkt zurückbringen, gilt das dann als Diebstahl? Kann A dann B anzeigen? Kann B gezwungen werden, den Hund wieder rauszugeben? Wie groß sind die Erfolgsaussichten?

    3) Wenn A den Hund nocheinmal (zum Abschied) herausgibt, kann A sich absichern, um ihre Rechtsstellung zu verbessern, falls A den Hund nicht zurückerhält, z.B. durch ein Schreiben, in dem B A's Eigentümerschaft ausdrücklich anerkennt und zustimmt, den Hund an einem bestimmten Datum zurückzubringen?

    Wie ist die Rechtslage?
    Hat jemand Erfahrungen in einer ähnlichen Situation gemacht?
    Oder kennt jemand Seiten mit einschlägigen Informationen zum Thema? (Googeln hat mir nicht wirklich weitergeholfen).

    Vielen Dank für jede Hilfe im Voraus.