Rein nach Tierschutzgesetz muss ja allein ein Zwinger um einiges größer sein.
http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/tierschhuv/gesamt.pdf
dem Hund entsprechend seiner Widerristhöhe folgende uneingeschränkt benutzbare Bodenfläche zur
Verfügung stehen, wobei die Länge jeder Seite mindestens der doppelten Körperlänge des Hundes
entsprechen muss und keine Seite kürzer als zwei Meter sein darf:
Widerristhöhe cm Bodenfläche mindestens qm
bis 50 cm - 6qm, über 50 cm bis 65 - 8 qm, über 65cm - 10qm.
Das schafft dein Auto nie, es sei denn du fährst LKW. ich find den Gedanken furchtbar! Sogar 4 Stunden wären mir zuviel...
Bring ihm das allein bleiben so bei wie im Auto und das Problem sollte doch gelöst sein.