Ich zitiere Mal aus meiner Leinenbefreiung, Stadt Versmold:
"
Frau XYZ
wurde die Genehmigung erteilt, den nebenstehend aufgeführten Hund außerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile im Gebiete der Stadt Versmold ohne Leine zu führen
Die Befreiung wird erteilt: unbefristet
Diese Ausnahmeregelung gilt nicht
- in der Allgemeinheit zugänglichen, umfriedeten Park-, Garten- und Grünanlagen einschl. Kinderspielplätzen mit Ausnahme besonders ausgewiesener Hundeauslaufbereiche
- bei öffentlichen Versammlungen, Aufzügen, Volksfesten und sonstigen Veranstaltungen mit Menschenansammlungen
- in öffentlichen Gebäuden, Schulen und Kindergärten
"
Vielleicht dazu:
Die Leinenbefreiung kostet 25 Euro, und zwar jeden, der meinen Hund führen will. Er würde mich bei einem 2. Hund wieder 25 Euro kosten. Bei einem weiteren wieder, usw.
Dort wo
" außerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile" aufhört, fängt "in festgesetzten Naturschutzgebieten (...)" an.
Es gibt KEINE "besonders ausgewiesener Hundeauslaufbereiche".
Bei der Leinenbefreiung wurde nichts verlangt, außer das Geld 