Ich könnte mir halt auch vorstellen, dass ein Anwalt sagt, dass ich quasi selbst Schuld an meinem gebrochenen Finger bin, da ich ja nicht diese Bewegung hätte machen müssen.
Die GS würde mit Sicherheit so argumentieren. Dein RA dürfte hingegen argumentieren, dass dein Handeln zum Schutz deines Hundes notwendig war (und wenn er ein guter RA ist, würde er dem Hund als tierisches Familienmitglied eine entsprechende Gewichtung zukommen lassen).
Wie nachher ein Richter entscheiden würde, hängt neben der Argumentation der Anwälte auch davon ab, wie ein Richter zum Thema Hund steht.
Ich denke, dass die GS aus deinen Erzählungen heraus vernünftig klingt. Also, wenn du mit ihr vernünftig redest, stehen die Chancen gut, dass ihr eine Lösung findet, die für euch beide ok ist.