Beiträge von l'eau

    Ich könnte mir halt auch vorstellen, dass ein Anwalt sagt, dass ich quasi selbst Schuld an meinem gebrochenen Finger bin, da ich ja nicht diese Bewegung hätte machen müssen.

    Die GS würde mit Sicherheit so argumentieren. Dein RA dürfte hingegen argumentieren, dass dein Handeln zum Schutz deines Hundes notwendig war (und wenn er ein guter RA ist, würde er dem Hund als tierisches Familienmitglied eine entsprechende Gewichtung zukommen lassen).

    Wie nachher ein Richter entscheiden würde, hängt neben der Argumentation der Anwälte auch davon ab, wie ein Richter zum Thema Hund steht.


    Ich denke, dass die GS aus deinen Erzählungen heraus vernünftig klingt. Also, wenn du mit ihr vernünftig redest, stehen die Chancen gut, dass ihr eine Lösung findet, die für euch beide ok ist.

    Sehe ich auch so, aber die Versicherung wird sich dagegen wehren, denke ich

    Für den Fall, dass es eine Versicherung gibt. Wenn die GS aber die Kosten bereits gezahlt hat, dann kann es Gefühl absolut egal sein, welchen Teil der Kosten die Versicherung der GS erstattet.

    Es kann übrigens durchaus auch mal vorkommen, dass eine Versicherung zwar nur einen Teil der Kosten übernimmt, aber der Schädiger trotzdem die ganzen Kosten zahlen muss - also den Restbetrag dann aus eigener Tasche.

    müssen Möpse im VDH für die Zuchtzulassung nicht schon seit vielen Jahren ein Belastungs-EKG etc.. vorweisen?

    Was will man denn noch machen?

    Ein Belastungstest vorschreiben, der auch wirklich eine Belastung darstellt. Dass ein Hund 1000 m im flotten Schritttempo hinter sich bringen kann, ohne tot umzukippen, ist kein Belastungstest.

    meine Versicherung meinte, da ist es eh egal…..wenn zwei Hunde beteiligt sind, wird immer Hälfte/Hälfte gemacht, egal wer der Verursacher war und ob ein Hund angefangen hat

    Ist die Frage, ob das auch so ist, wenn der zweite Hund alleine unterwegs ist. Da könnte mMn noch sowas wie Fahrlässigkeit rein spielen und damit sich die Gewichtung zugunsten der Geschädigten verschieben.

    Außerdem sind Recht und Gerechtigkeit zwei paar Schuhe. Ich persönlich sehe in diesem Fall aus Sicht der Gerechtigkeit die Schuld komplett bei der Halterin des anderen Hundes, denn deren Hund ist allein unterwegs gewesen. Es ist also aus meiner Sicht gerecht, wenn diese die Kosten, die Gefühl entstehen, übernimmt.

    :shocked: Diese Änderung ist tatsächlich an mir vorbei gegangen. Ok, meiner Kanzlei käme es auch nie in den Sinn, mit kostenloser Beratung zu werben (wir schrecken lieber durch hohe Zeithonorare ab).


    So doof das ist, von deinem eigenen Hund geht auch immer eine natürliche Tiergefahr aus. Kurzum, gäbe es deinen Hund nicht, hätte der Hund ihn nicht attackiert, du hättest ihn nicht verteidigen müssen und wärst auch nicht verletzt worden.

    ja, aber das heißt ja nicht, dass man auf seinem Schaden komplett sitzen bleibt, sondern dass man ggf. eine Teilschuld bekommt.

    Aber ich seh es wie du: für diesen Fall ist eine außergerichtliche Einigung am sinnvollsten. Und - da die GS ja einsichtig zu sein scheint - auch eine ohne RA-Beteiligung.

    Die andere HH scheint ja sogar die TA-Rechnung übernommen zu haben, was sie nicht hätte tun müssen (dafür wäre eigentlich ihre Versicherung zuständig).

    Falsch. Natürlich die die andre HH für die Zahlung der TA-Kosten zuständig. Wenn sie eine Versicherung hat, kann sie diese Kosten aber ihrerseits bei der Versicherung geltend machen. Natürlich wird im Alltag idR der kurze Weg genommen und die Versicherung zahlt direkt an den Geschädigten, aber das heißt nicht, dass man im Fall des Falles die gegnerische Versicherung verklagt.

    Man weiß ja auch gar nicht, ob die GS überhaupt eine Versicherung hat, die einen solchen Schaden abdeckt.

    Ich weiß nicht, ob das vor Gericht so aussichtsreich wäre.

    ja, die Beweislage ist leider dürftig - allerdings kann man das Verhalten der GS als Schuldeingeständnis werten. Also ganz so schlecht sind die Aussichten nicht.

    Es gibt doch häufig diese kostenlose Ersteinschätzung bei einem Anwalt.

    nein. RAs dürfen nicht kostenlos beraten. Die Erstberatung kostet - gem. RVG - maximal 190 € + USt. Die Mindesgebühr beträgt 15 € + USt.

    Auch muss die GS die Anwaltskosten nur tragen, wenn das Hinzuziehen eines RAs nötig war. Da die GS hier recht vernünftig und einsichtig zu sein scheint, würde ich durchaus mit ihr mal über das Thema Schmerzensgeld reden - immerhin ist Gefühl durch den gebrochenen Finger ziemlich eingeschränkt. Evtl. kann hier auch die KK oder die eigene (Hunde-)Haftpflicht beraten.

    Meine KK hat sich damals übrigens ziemlich zügig mit mir in Verbindung gesetzt, als ich wg. Hundebiss behandelt wurde, um in Erfahrung zu bringen, ob sie die Behandlungskosten von einem Dritten zurückfordern könnte (konnte sie nicht).

    Ich hätte auch gesagt Schnecke. Wir haben die auch zuhause (zumindest sehen sie genau so aus) und ich hoffe doch sehr, dass es keine Blutegel sind :woozy_face: sonst trau ich mich bald nicht mehr in den Garten.

    (Blut-)Egel kommen in Gewässern vor - im Garten solltest du also eigentlich sicher sein. Also, außer ihr habt einen Teich im Garten, in den irgendjemand Blutegel eingeschleppt hat und du gehst regelmäßig in den Teich - allerdings sollte dir dann das Vorhandensein von Blutegeln schon länger bekannt sein.