Züchter ist nicht Züchter bzw. Papiere sind nicht Papiere. In Prinzip kann sich die ja jeder selbst am PC basteln.
Ich will jetzt keine VDH/Dissidenzverein-Diskussion starten, vielleicht liest Du lieber dazu etwas im Forum.
Generell habe ich im Reglement des FCI folgendes dazu gefunden:
EINTRAGUNG DER WELPEN INS ZUCHTBUCH
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18. Jeder Hund, der in einem FCI-Mitgliedsland oder Vertragspartner gezüchtet und eingetragen ist, ist mit dauerhafter und fälschungs sicherer Kennzeichnung zu versehen; diese Kennzeichnung ist auf dem Abstammungsnachweis aufzuführen.
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Die Welpen werden ins Stammbuch des Landes eingetragen, in dem der/die Eigentümer/in der Hündin seinen/ihren gesetzlichen Wohnsitz hat. Der Wurf wird seinen/ihren Zwingernamen tragen.
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Alle Würfe sind vollständigund gleichzeitg einzutragen; dies beinhaltet sämtliche Welpen, die bis zum Zeitpunkt der Beantragung der Eintragung aufgezogen wurden.Ahnentafeln sind nichts anderes als Abstammungsurkunden, die nur als Beweis der Abstammung gelten....
VDH-Zuchtordnung:
http://www.vdh.de/fileadmin/medi…ung_mit_DFB.pdf (interessant wird es vor allem ab Seite 8)