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wo steht das?
hier bei uns steht das nirgends.
wir wandern hier im bürgerwald des öfteren querfeldein durch den wald. mit hunden und diese sind offline. (auch verschiedene steige im bergwald kann man kaum weg nennen - also wie sollte das gehen?)
selbstverständlich nur ausserhalb der brut/setzzeit.
ansonsten dürfen meine jungs gern mal zwei, drei, vier meter vom weg ab im wald. sie kennen aber beide das kommando "auf den weg", der rückruf funktioniert und sie haben beide kaum jagdtrieb.
So sehe ich das auch!
Rechtlich handhabt das jede Kommune anders. Man kann also nicht pauschal sgen, dass der Hund auf dem weg bleiben muss.
Solange ich meinen Hund immer im Auge behalte, er nicht aus meinem Sichtfeld verschwindet und selbstverständlich nicht jagt sehe ich kein Problem darin ihn auch mal neben dem Weg laufen und stöbern zu lassen...
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Wie wäre es mit einem Führ- oder Norwegergeschirr von blaire.de?
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mein hund darf hoechstens 2m vom weg runter um sein geschaeft zu machen. ist er damit fertig, muss er sofort wieder auf den weg. er mag es aber eh nicht so, durch hohes gras, laub etc. zu laufen.
achja, ich habe es von mir aus so gemacht.
Darf man fragen warum? Würde er sonst jagen? Würdest du es mit einem Hund ohne Jagdtrieb auch so handhaben?
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Natürlich, dass ist ja auch sinnvoll, aber HIER und FUß sollte ein Hund ja eh können...ist das RAUS nicht dann irgendwie überflüssig?
Und bei der TE hat es sich halt so angehört, als ob die Hunde die Wege niemals verlassen dürften...
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Hm...da würde ich mich wohl nochmal anch einer anderen Trainerin umsehen.
Wenn ein Hund (wie meiner zum Beispiel) keinen Jagdtrieb hat, wieso sollte er dann ausschließlich auf den Wegen bleiben? Mal abgesehen davon, dass es doch ganz sinnvoll ist, wenn der Hund sein Geschäft abseits der Wege macht.
LG
Sandra
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Waaaaa...die Behausung sieht aber nicht sehr hamstergerecht aus. Welche Maße hat das Ganze denn? Diese Plastikdinger solltest du schleunigst entfernen. Kunststoffe haben im Hamsterheim nix zu suchen!
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Viele Tierärzte raten zu einer Kastration vor der ersten Läufigkeit. Ich hätte da allerdings ein schlechtes Gefühl bei und werde Pepper deshalb mindestens 2 Mal Läufig werden lassen.
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Tut mir leid, dass ich dieses Thema wieder aufwerfe, aber ich wollte hierbei kein neues Thema öffnen.
Kann man eigentlich auch nach der 1. Läufigkeit so kastrieren, dass die Gebärmutter trotzdem drin bleibt?
Ich will erstmal abwarten wie das funktioniert ohne Kastration, wegen Scheinträchtigkeit etc. Erst dann (also aufjedenfall bis nach der 1. Läufigkeit warten) würde ich kastrieren. Wenn man der Inkontinenz durch Drinlassen der Gebärmutter aus dem Weg gehen könnte wäre das natürlich schön.
Ist das denn möglich? Oder ist das Problem dann wieder mit dem Krebs? Erhöht sich die Chance Krebs zu bekommen denn sonderlich nach einer Kastration (wenn die Gebärmutter drin bleibt) anstatt wenn man nicht kastrieren würde? Oder bleibt das Risiko (Kastration hin oder her) eh immer gleich hoch?
Danke schonmal für eure Antworten!
lg
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Ja, man kann. Das nennt sich dann Sterilisation. Allerdings wird die Hündin dabei nur zeugungsunfähig gemacht. Sie wird trotzdem läufig und folglich auch trotzdem scheinschwanger.
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Ich habe gestern den neuen Steuerbescheid bekommen. Bei uns gabs auch ne Erhöhung. 144 Euro sind es jetzt für den Ersthund. Bei zwei Hunden sinds 186 Eurp pro Hund und bei drei oder mehr Hunden 276 Euro pro Hund. Für "gefährliche Rassen" sinds 600 Euro.... Unfassbar!!!
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Also ICH verachte dich überhaupt nicht! Du hättest dich vielleicht früher informieren sollen, aber ich finds toll, dass du nu hierher gefunden hast!!! Ich helfe dir gerne weiter, wenn ich kann!