Beiträge von schlappi40

    Zitat

    Was machst du mit dem Hund, vermieten, leihen? Natürlich sind Klauseln zum Eigentumsvorbehalt nur im Falle eines Kaufvertrages gelten. Da Hunde im deutschen Gesetz als Sachen gelten werden sie in der Regel verkauft. Und da greifen eben auch die Gesetze.


    Das ist der Punkt. Tiere sind Sachen und im wirtschaftlichen Verkehr als solche auch zu behandeln, daher vermiete ich und verkaufe nicht. Das Kaufrecht nach §433 BGB kommt hier nicht zum tragen sondern u.a. das Mietrecht ;)


    Genau so ist es :D


    Ein kurzer Blick in das TschG auf §6 (1) Punkt 5 zeigt, dass das Verbot hier nicht greift und legitim ist.


    http://www.gesetze-im-internet.de/tierschg/__6.html


    ChicoBella hat schon Recht, dass bei einer Eigentumsübertragung vertragliche Vereinbarungen haltlos sein können.


    In meinem Fall sind diese aber nicht haltlos sondern entfalten ihre volle Wirksamkeit, denn es kommt auf die Vertragsgestaltung und deren Inhalt an ;)


    Ich verkaufe grundsätzlich keinen Hund :shocked:


    LG
    Ralf