ZitatWas machst du mit dem Hund, vermieten, leihen? Natürlich sind Klauseln zum Eigentumsvorbehalt nur im Falle eines Kaufvertrages gelten. Da Hunde im deutschen Gesetz als Sachen gelten werden sie in der Regel verkauft. Und da greifen eben auch die Gesetze.
Das ist der Punkt. Tiere sind Sachen und im wirtschaftlichen Verkehr als solche auch zu behandeln, daher vermiete ich und verkaufe nicht. Das Kaufrecht nach §433 BGB kommt hier nicht zum tragen sondern u.a. das Mietrecht