Beiträge von schlappi40

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    Was machst du mit dem Hund, vermieten, leihen? Natürlich sind Klauseln zum Eigentumsvorbehalt nur im Falle eines Kaufvertrages gelten. Da Hunde im deutschen Gesetz als Sachen gelten werden sie in der Regel verkauft. Und da greifen eben auch die Gesetze.

    Das ist der Punkt. Tiere sind Sachen und im wirtschaftlichen Verkehr als solche auch zu behandeln, daher vermiete ich und verkaufe nicht. Das Kaufrecht nach §433 BGB kommt hier nicht zum tragen sondern u.a. das Mietrecht ;)

    Zitat

    Also nur ganz kurz.. da ich denke, dass ich weiß, welche Züchter gemeint sind: die Züchter haben ihr "anfängliches" Zuchtziel erreicht und sie streben jetzt an ein neues Zuchtziel weiter zu verfolgen dazu kommt eine Auswanderung ;) Für dieses neue Zuchtziel ist nicht mehr jeder ihrer Hunde geeignet.

    Zur Kastration, sie ist nicht tierschutzrechtlich verboten wie oben dargestellt, sondern darf auch ohne medizinische Indikation "zur Verhinderung der unkontrollierten Fortpflanzung" angewendet werden. Das nur nebenher ;)

    Wenn der Vertrag (und das wird er wohl sein) rechtlich korrekt ist, dann gilt der Kastrations"zwang", denn man hat das ja unterschrieben.

    Die Kastration ist innerhalb von 4 Monaten durchzuführen, wenn ich tatsächlich den richtigen Züchter im Kopf habe.

    Genau so ist es :D

    Ein kurzer Blick in das TschG auf §6 (1) Punkt 5 zeigt, dass das Verbot hier nicht greift und legitim ist.

    http://www.gesetze-im-internet.de/tierschg/__6.html

    ChicoBella hat schon Recht, dass bei einer Eigentumsübertragung vertragliche Vereinbarungen haltlos sein können.

    In meinem Fall sind diese aber nicht haltlos sondern entfalten ihre volle Wirksamkeit, denn es kommt auf die Vertragsgestaltung und deren Inhalt an ;)

    Ich verkaufe grundsätzlich keinen Hund :schockiert:

    LG
    Ralf