Hallo,
mein Rechtsverständis wurde diese Woche grundsätzlich umgeworfen!
Zur Lage: Mein Toni wurde im November von einem anderen Hund gebissen. Der Halter hat sich entschuldigt und den Fall seiner Versicherung gemeldet. Er sieht sich im übrigen als Schuldigen, da mein Hund keinerlei Agression gezeigt hat.
Seine Versicherung beruft sich jetzt aber auf eine 50%-ige Haftungsverteilung nach § 833 BGB und zahlt nur die Hälfte! Da durch notwenige OP und Sonntagsnotdienst relativ hohe Kosten entstanden sind, habe ich den Rechtsweg eingeschlagen. Der Richter am Amtsgericht Landstuhl hat die Sache relativ schnell abgehandelt. Für Ihn hat die Versicherung recht. Eine andere Haftungsverteilung würde höchstens bei einem Größenunterschied der Hunde in Frage kommen.
Als ob das nicht schon ärgerlich genug wäre, stellte er fest, dass er kein Hundehalter sei und verwies gleichzeitig auf die Berufungsmöglichkeit. Zitat: Vieleicht ist der Kollege am OLG Hundehalter und sieht die Sache anders. Lächerlich oder?
Jetzt stell ich mir noch vor, ich hätte einen lieben und ruhigen irischen Wolfshund der von einen Yorkscher Terrier gebissen wird. Allein dadurch dass mein Hund so groß wäre, hätte ich auch einen größeren Haftungsanteil. Wo ist hier die Logik????
Dem anderen Hundehalter ist das übrigens alles äußerst unangenehm, da er sich schuldig sieht. Andererseits zahlt er ja auch brav seine Prämie.
Da ich als Kläger die Anwaltskosten trotz Rechtsschutzversicherung selbst tragen muss, frage ich mich, ob ich überhaupt weiter machen soll und wie meine Chancen stehen. Eventuell zahlt der Gegner auch ein Teil aus seiner Tasche, aber wenn wir darauf eingehen sind wir doch wiedermal von der Versicherung verarscht worden oder?
Grüße
Dirk