Beiträge von Bonzo

    Danke für eure bisherigen Antworten!


    agil: Leider können Medikamente nicht helfen da das
    Herz des kleinen einfach zu schwach und verknorpelt ist.
    Der Arzt meinte ein Riesenloch wäre zu sehen und eine
    Operation könnte dieses leider auch nicht beheben...


    Wäre nett wenn ihr euch mal die Vertragsbedingungen
    unten kurz durchlesen und dazu Stellung
    nehmen könntet.


    Hier mal die Geschäftsbedingungen des Kaufvertrages:
    Insbesondere haftet der Verkäufter nicht für verborgene Mängel, die er selbst nicht erkannt hat. Dies gilt auch für zuchtausschließende Fehler (z. B. Hoden-. Zahn-, Haar- oder Körperfehler udn Größe), die sich im Laufe der Entwicklung heraus stellen. Ebenso ist eine Haftung für eine ordentliche Entwicklung selbst ausgeschlossen, da diese in erster Linie von der Ernhährung, Haltung, Pflege und evtl. Erkrankung abhängt.
    Der Käufer bestätigt ausdrücklich, dass der Kaufvertrag in voller Form anerkannt wird und dass ihm keine mündlichen Zusagen gemacht wurden, dies bezieht sich auch auf den Gesundheitszustand des Tieres.


    Zusatzvertrag:
    ... der Verkäufer erhält das Recht, anstelle einer Nachbesserung/Mängelbeseitigung die Ersatzlieferung gleicher Art und Güte vorzunehmen. Sollte der Käufer vertragswidrig einen eigenen Tierarzt mit der Mängelbeseitigung beauftragen, verpflichtet sich der Käufer, die entstehenden Kosten allein zu tragen.



    Heißt das jetzt das ich das Recht habe auf Ersatzlieferung
    und muß ich den kleinen Welpen für diese abgeben oder
    kann ich ihn trotzdem wenn behalten??
    Ich will doch nicht von dieser Welpenvermittlung noch einen Hund haben sondern mein Geld zurück und wenn anderweitig einen kaufen!

    Hallo zusammen,


    vor 2 Monaten kauften meine Frau und ich uns
    2 Mops Welpen (Hündinnen) von einer
    Welpenvermittlung. Einer der Welpen hatte am
    Wochenende einen Kollaps, lag auf dem Rücken
    und zuckte noch ein paar mal. Daraufhin habe
    ich ihn sofort unter kaltes Wasser gehalten worauf
    er wieder erweckte. Daraufhin bin ich sofort zur
    Tierklinik gefahren wo eine Ultraschalluntersuchung
    einen schweren Herzfehler fest stellte der nicht
    mehr zu beheben sei...


    Darüber waren wir sehr erschüttert und traurig,
    ist der kleine uns doch schon in dieser Zeit sehr
    ans Herz gewachsen.
    Älter als 1 Jahr wird der Hund nicht werden,
    es kann jeden Tag passieren das der Hund
    nun stirbt
    Kein Geld kann dieses natürlich ersetzen, nur wie
    sieht die rechtliche Sache aus?
    Kann man auf Schadensersatz bzw. auf Rückerstattung
    der Kosten des Welpen bestehen, gerade bei einem
    schwerwiegenden Herzfehler?
    Ist dies irgendwo im Gesetz verankert und was gibt
    es für Möglichkeiten?


    Danke schon einmal für Eure Antworten!


    Gruß


    Bonzo