Hi milolein,
sorry, aber da muss mal konkret widersprechen.
Der Gesetzgeber hat nicht Hundehaltern Leinenpflicht auferlegt, deren Hund nicht auf Rückruf parieren, denn dann wären die meisten Hunde wohl an der Leine.
Der Gesetzgeber hat Hunden bestimmter Rassen Leinenpflicht auferlegt, einfach weil sie dieser Rasse angehören.
An den tragischen Vorfall mit dem Jungen aus Hamburg erinnere ich mich sehr gut. Das ist ein anderes Thema, auf das ich hier nicht näher eingehen will. Wenn Du aber auf die Angst der Gesellschaft anspielst frage ich Dich, fühlst Du Dich jetzt sicherer, weil es eine Liste von Hunderassen gibt, die als gefährlich bezeichnet werden?
Trotzdem hab ich einen Hundehalter getroffen, der drei nichtgelistete Hunde ohne Leine ausgeführt hat und sie nicht abrufen konnte, er wollte es nicht mal versuchen. Und jetzt? Während ich versucht habe, meinen Hund zu retten, ist der gemütlich weitergelaufen und hat sich nicht dafür interessiert, was mit meinem Hund ist. Hätte ich jetzt etwas davon gehabt, wenn es Listenhunde mit Leinenpflicht gewesen wären? Nein, das hätte diesen Halter nicht interessiert.
Ich verhalte mich weiterhin so, dass mein Hund für niemanden anders ein Problem darstellt und erwarte - nein hoffe - das ich auf ebenso denkende Menschen treffe. Mehr kann ich nicht tun.